§. 17 .
Wie nun diese meine vorstehende Stiftllngs, Errichtung und wohl überlegte Willens« Verord- nung, auch refpe&ive unwiederrusijche Schen- ckung und Uebergabe lediglich das gemeine Wohl hiesiger Stadt, und die Gesundheits. Pflege, wie auch Versorgung der armen Kranken zur Absicht hat, und ich derselben, in allen und jeden Stücken, ohne daß jemand anders, wer der auch seye, in meine Verlaffenschaft Hände einzuschlagen befugt seyn solle, nachgelebet haben will; Also habe hierdurch wiederholtermaffen Einen HochEdlen Rath sowohl
als das Collegium Phyficorum und sämtliche Herrn Medicos Protestantischer Religion ganz ge« horsamst «nd ergebenst bitten sollen, daß Hoch und Dieselbe vor die ohnverrückte Erfüllung meiner zu Gottes Ehren und Rußen des gemeinen Wesens blos abzielenden Intention und errichteten Stiftung alle möglichste Sorgfalt tragen und dieselbe bis an das Ende der Tage aufrecht erhalten mögten.
§. 18.
Schlieslich behalte mir vor, noch einige Legats vor mein Hausgesinde zu errichten, auch sonsten wegen meiner Leiche, und was weiter dienlich erachte, das nöthige zu verordnen, nicht weniger erforderlichen Falls noch Zusätze zu machen, jedoch aüemahl der anißo beschehenen unwiederruflichen
lieber-