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eigenhändig unterschrieben und besiegelt, sondern Diese auch gebeten worden/ solche durch ihre Unter« Zeichnung zu Wattigen, und hifce pera&is habe ich demnächst sothane völlige^ Willens Meynung selbst in Person denen dermahlig wohlregierenden beeden Herrn Bürgermeistern zu gerichtlicher Pro- rocoUirung und immerwahrender Aufbehalt und Befolgung überreichet. Frankfurt den 1 8 ten Au-
gufti 1763 .
(L.S.) Ich Johann Christian Senckenberg/
Ä4e6.l)oÄor UNd Pli^6cu8 Ordinarius
aühier, bekenne, daß obstehendes meine wohlbedachtliche Willens«Verordnung und unwiederrufliche Stiftung sey.
(L.8.) Friedlich Adolph von Glauburg/ Schöff und des Raths/ als hierzu besonders erbetener Zeuge.
(L. 8.) Johann Martin Ruppch J. U. d. und des Raths/ als hierzu besonders erbetener Zeuge.
(L.S.) Johannes Siegner / I- U. L. und des Raths, als hierzu besonders erbetener Zeuge.
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