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Zusammenkunfts - Beywohnung und Oberaufsicht dieser Stiftung, namentlich:

Tu. Herrn Stadt - Gerichts - Schultheisen all­jährlich Gulden fünfzig,

Dem n. Herrn Seniori Löblicher Bürgerschaft alljährlich Gulden dreystg,

Dem Herrn 8^ridico Primario alljährlich Gulden dreystg,

Dem ältesten Herrn Phyficomt&Decano Coi- legü alljährlich Gulden dreysig,

Denen andern beeden Herrn PK^5iei8, jedem alljährlich Gulden zwanzig fünf,

Dem Phyfico Extraordinario, UNd Noch an­dern acht, nach denen 3NNI8 receptiQM8 fol, genden, hier anwesenden Medici, jedem all­jährlich vor ihre Bemühung Gulden zwanzig, Ferner

Dem jezeitigen ältesten RecheneySchreiber, vor feine wegen Besorgung der Kapitalien und Bezahlung des intereffe habende Mühe, all­jährlich die Summa von Gulden funfzehen, und will, daß sämtliche vorbenannte Honorada an jetzt gedachte Personen von denen Herrn Execu. toribus alljährlich ohnweigerlich abgeführet wer« den.

M % §. 17.