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Zusammenkunfts - Beywohnung und Oberaufsicht dieser Stiftung, namentlich:
Tu. Herrn Stadt - Gerichts - Schultheisen alljährlich Gulden fünfzig,
Dem n. Herrn Seniori Löblicher Bürgerschaft alljährlich Gulden dreystg,
Dem Herrn 8^ridico Primario alljährlich Gulden dreystg,
Dem ältesten Herrn Phyficomt&Decano Coi- legü alljährlich Gulden dreysig,
Denen andern beeden Herrn PK^5iei8, jedem alljährlich Gulden zwanzig fünf,
Dem Phyfico Extraordinario, UNd Noch andern acht, nach denen 3NNI8 receptiQM8 fol, genden, hier anwesenden Medici, jedem alljährlich vor ihre Bemühung Gulden zwanzig, Ferner
Dem jezeitigen ältesten RecheneySchreiber, vor feine wegen Besorgung der Kapitalien und Bezahlung des intereffe habende Mühe, alljährlich die Summa von Gulden funfzehen, und will, daß sämtliche vorbenannte Honorada an jetzt gedachte Personen von denen Herrn Execu. toribus alljährlich ohnweigerlich abgeführet wer« den.
M % §. 17.