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auf das angelegentlichste, sich dieser Oberaufsicht und Aufrechthaltung sothaner Stiftung auf die bestthunlichfte Weise zu unterziehen, und hiennt eine stete unsterbliche Probe ihrer vor das allgemein ne Beste hiesiger Stadt hegenden Sorgfalt und Wachsamkeit, zu ihrem selbsteigenen unverwelckli- chen Ruhm an den Tag zu legen.
§. 15.
So gewiß ich nun dieses sowohl als auch die gleich masige genaue Beobachtung meiner Willens > Verordnung abseiten der Herrn Phyficorum und des sämtlichen Collegii Medicorum ProteKsntischer
Religion anhoffen darf, und hierum nochmahlen gehorsamst und refpe&ive freundlichst um so mehr
gebeten haben will, als ohnehin jeder rechtschaffen denkender Patriot und Mitbürger vor das Wohl seines Vaterlandes alles möglichste zu thun sich verbunden achten wird; So habe jedennoch vor die hierunter habende Bemühung, aus denen zwey Drittheilen der Nutzungen, wie §. 7. bemerket worden, nachfolgendes zu einiger Ergötzlichkeit alljährlich zu bestimmen ohnverfehlen wollen.
§. 16.
Diesem zu Folge verordne zuforderst obbenannten Herrn Ober-lnlpeQoren, vor die jährliche Zusammen-
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