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geringste Zweiftl vorwalte; So soll sogleich mein dermahliges Vermögen, welches in 4845 °. fl., schreibe Gulden acht und vierzig tausend vierhundert und fünfzig baaren guten alten Geldes, und 46550. fl. schreibe Gulden sechs und vierzig tausend fünfhundert und fünfzig, an angelegten Kapitalien, also zusammen in 95000. fl. schreibe Gulden fünf und neunzig tausend bestehet, dem hiesig Löblichen Recheney Amt auf die beständigste Weise und unwiederruflich von mir übergeben und einge- händiget werden.
§♦ 4.
Und da ich nicht weiß, wie lange mir GOtt meine Lebens - Kräften zum Dienst und Gebrauch meines hülfsbedürftigen Rebenmenfchen erhalten werde, so bedinge mir hiebey die Rutzniesung sorha- ner unwiederruflich übergebenen Gulden fünf und neunzig tausend bis an mein dereiuftig seliges Ableiben, und lebe der ungezweifelten Hofnung, daß Ein HochEdler und Hochweiser Magistrat meiner geliebten Vaterstadt diesen meinen zum alleinigen Besten derselben abzielenden Endzweck ex amore ?ublici völlig genehmigen, sothane Uebergabegros- günstig annehmen und mir vorgedachtermaffen die alljährliche Zinsen ä 4.9er Centum mehrbemeideter 950004. bis an mein seliges Ende, alle (Quartale ordentlich werde abreichen, und die Ausgleichung
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