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unserem sitzenden Schöffen »Rach vorgegangen, und daß schon Tages vorhero, am igtenejusdcm, der Eingangs ge­meldete Hochgelahrte Do&or Medicina; und Phyficus Or­dinarius, Johann Christian Senckenberg, ihme in Beyseyn des jünger« Herrn Bürgermeisters einen schriftlichen Re- cefs, nebst schon gedachter wohlbedachtlichen Willens-Ver­ordnung und unwiederrufiichen Stiftung überreichet habe, angezeiget hat, und das hierüber in der Audienz des älteren Herrn Bürgermeisters geführte, von dem Anfangs berühr­ten Procurarore Hempel auch in Scabinatu producijtC Proto- collum, nebftVollmacht, der abgehaltene ReceK, wie auch das Stistungs-lullrumenc selbsten, nebst dem von Uns dar­auf abgefaßten schon bemerkten Conciufo verlesen, hler- nächst hierüber in Umfrage gestellet, und folgender Schluß gefastet worden:

Solle man das zum Besten des Publici gereichende Anerbieten des HochgelahrteN Do&oris Senckenberg

seines völligen Jnnhalts mit Danck annehmen, und werden des Endes die beyde wohlregierende Herrn Bürgermeistere hiermit ermächtiget, nomine Ampiilll- mi Senatus bey heutigem Schöffen-Rath die feyerliche Acceprarion zu thun. Sodenn wird Herr Scabinus von Glauburg Jun. und Herr Senator Dr. Ruppel er­suchet, dem mehrermeldeten Do&ori Senckenberg» wegen der vor das Publicum hegenden guten Mey- nung im Namen Eines Hochedlen Raths den verbind­lichsten Danck zu erstatten, wo im übrigen diese Stif­tung nicht nur in allen Stücken bestättiget wird, und darüber jederzeit unverbrüchlich zu halten, sondern

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