N. i.
Obrigkeitliche Bestätigung und Hochgeneigte
Aeuserung wegendes Stiftungs-Briefes den z.Sept.
1763.
Mir Schultheiß und Schöffen des Heiligen Römischen ^ Reichs-Stadt Frankfurt am Mayn urkunden und bekennen hiermit, was maffen bey uns im sitzenden Schöf- fen-Rath Sonnabends den 2oren nächstverwichenen Monats Augufti, Johann Michael Hempel, des hiesigen Gerichts geschworner Procuiacor OrdinariU! im Namen des Hochgelahrten Johann Christian Senckenberg, Mcdicin^e
Do&oris UNd Phyfici Ordinarii dahM, wie auch Hoch- fürstl. Hessen-Caffelischen Hof-Raths, mit special-Vollmacht versehener erschienen, und eine zum wahren Besten hiesigen gemeinen Wesens abzweckende Willens-Verordnung und unwiderrufliche Stiftung produciret, und demnächst dieselbe verlesen, ad Ada &C Protocollum Judiciale nehmen, auf immerdar verwahren zu lassen, und endlich einAnnehmungs-und Bestättigungs-vecrcr darüber abzu- faffen gebeten habe, worauf fa&a defuper deliberacione re- tolviret worden:
Es solle von diesem Vorgang in Senatu sogleich Eröffnung gethan und hiernächst und wegen derer übrigen Pcrirorum ein förmlicher Schluß ertheilet werden.
Wann nun hierauf der ältere Herr Bürgermeister Einem versammleten Rath alles dasjenige, so, wie gemeldet, bey
unserem
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