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§. 16.

Weil man der Obrigkeit nicht zumuthen kann, derglei­chen Angelegenheiten unmittelbar zu besorgen, hat mein Herr Oheim sich Adminiftratores aus dem Collegio derer Herrn Medicorum ex liumero Proteftantium erkieset, de­nen und dem Armuth zu gut die ganze Stiftung angesehen ist. Es könnte diese Verwaltung nicht in besseren Händen sein, und die Oberaufsicht des Rathes, der Bürgerschaft, und der Familie, oder derer an ihre Stelle tretenden, werden zu allen Zeiten machen, daß alles in der grossen Richtigkeit gehe, und menschmöglicher Dingen nichts verab­säumet werde. Ihre genaue Obsscht dürfte nunmehro son- derüch bey dem mit dazu kommenden Spital nöthig sein, damit nicht diejenige gerechte Klagen, wie bey den mehre- sten Stiftern von dieser Art eintretten mögen, welche ich in meines Herrn Vaters Vorrathe in einer bisher meines Wissens ungedruckten Urkunde des Bischoffen Albrechts von Brixen, von 1328 . angetroffen, die ich ihres merkwürdig n. s. gen Jnnhalts wegen Lb Kum. 8. beylege.

§. 17.

Weil mein Herr Oheim nachdem Cr im Pcdruario letzt­abgewichenen Jahres 1766. das räumliche von Stetzenba- chische, ehedem von Jeckelische Geschlechter-Haus, samt dem weitläufigen Umfang, auf der grosen Eschenheimer Gaffe, für 23000 . fl., und also, daß das Sttftungs-Kapital im mindesten dabey nicht angegriffen worden, käuflich an sich gebracht, und nunmehro auch das in denen Stiftungs-Brie­fen auf zukünftige Zeiten ausgesetzte, mit dem Laboratorio chymico, Horto medico, Theatro anatomico u. s. w. Wie

auch den Anfang einer Hospital-Einrichtung selbften besor­gen, und seiner lobwürdigen Absicht gemäs einrichten kann, genieset er die mit vieler Mühe verbundene Freude, seine

Bestim-