e
49 ® ) rj (
Aufnahme gerichtete Erinnerung gefallen lassen, ja wenn jemand gleichen odereinen wichtigen Antheil nehmen wollte, gerne die Ehre mit ihm theilen.
§♦ 4 *
Die Alten haben vermeint, man thue dem Vaterland einen grosen Dienst, woferne man sein Leben vor dasselbe in die Schanze schlage, und wenn man allenfalls gegm reichliche Besoldung oder Ehrenstellen, endlich den Ramm hin- terlasse, daß man ein guter Bürger gewesen seye. Dem Vaterlande ist an meines Herren Oheims Leben wegen ob- ersagter Mühe am meisten gelegen, und er wird mit demselben nützlicher als andere, die man vor Alters nach ihrem Ableben bekrönet, mit ihrem Tode sein. Ehrenstellen verlangt er nicht, noch weniger vor wohl zu thun reichlich bezahlet zu sein. Er unternimmt vielmehr dasjenige, was er nicht schudig ist, mit groser Mühe, Fleis und Arbeit. Sein Lohn soll sein die Liebe des Nebenmenschen, und der gute Leumund bey der dankbaren Nachwelt. Was er erspahret, gehet dahin, und dieser Menschenfreund opfert sich selbsten dem gemeinen Wesen bey Lebzeiten ohne auf sich den geringsten Gedanken zu wenden, da er in seiner alten Sparsamkeit, um nur den guten Anfang zu bestreiten, fortfahret. Wer so lebet, lebet nicht vor sich, er stirbet sich selbst und denen Seinigen lebeno ab, und er verstehet sich des mächtigen Schutzes und Beystandes Eines Hochlödlichen Magistrats um so mehr, als es Hochdemselben gefällig gewesen nach Beylage bl. i. und der darüber erhaltenen Registratur n. den Zten Sept. 1763. sein Unternehmen gut zu Hessen, und Ihm durch eine eigens abgesendete Deputation, wegen gemeiner Stadt danksagen zu lassen. Wie denn auch ein gleiches Dank-Erkenntniß von Löblichem Bürgerlichen corpore in N, 2. den 17. März 1766. geschehen. Es ist sol- dt.
D 3 ches