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Aufnahme gerichtete Erinnerung gefallen lassen, ja wenn jemand gleichen odereinen wichtigen Antheil nehmen wollte, gerne die Ehre mit ihm theilen.

§ 4 *

Die Alten haben vermeint, man thue dem Vaterland einen grosen Dienst, woferne man sein Leben vor dasselbe in die Schanze schlage, und wenn man allenfalls gegm reich­liche Besoldung oder Ehrenstellen, endlich den Ramm hin- terlasse, daß man ein guter Bürger gewesen seye. Dem Vaterlande ist an meines Herren Oheims Leben wegen ob- ersagter Mühe am meisten gelegen, und er wird mit demsel­ben nützlicher als andere, die man vor Alters nach ihrem Ableben bekrönet, mit ihrem Tode sein. Ehrenstellen ver­langt er nicht, noch weniger vor wohl zu thun reichlich be­zahlet zu sein. Er unternimmt vielmehr dasjenige, was er nicht schudig ist, mit groser Mühe, Fleis und Arbeit. Sein Lohn soll sein die Liebe des Nebenmenschen, und der gute Leumund bey der dankbaren Nachwelt. Was er erspahret, gehet dahin, und dieser Menschenfreund opfert sich selbsten dem gemeinen Wesen bey Lebzeiten ohne auf sich den gering­sten Gedanken zu wenden, da er in seiner alten Sparsam­keit, um nur den guten Anfang zu bestreiten, fortfahret. Wer so lebet, lebet nicht vor sich, er stirbet sich selbst und denen Seinigen lebeno ab, und er verstehet sich des mächti­gen Schutzes und Beystandes Eines Hochlödlichen Magi­strats um so mehr, als es Hochdemselben gefällig gewesen nach Beylage bl. i. und der darüber erhaltenen Registratur n. den Zten Sept. 1763. sein Unternehmen gut zu Hessen, und Ihm durch eine eigens abgesendete Deputation, wegen ge­meiner Stadt danksagen zu lassen. Wie denn auch ein gleiches Dank-Erkenntniß von Löblichem Bürgerlichen cor­pore in N, 2. den 17. März 1766. geschehen. Es ist sol- dt.

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