*S» ) 14 ( /&

MW

L«E

gegenwärtige und zükünftige, wie er selbe seinen Eltern oder Verwandten, dem Staate, auch seiner Mühe zudan­ken hat, dem gemeinen Wesen allein hin. Er beobachtet dabey die Pflicht eines guten Bürgers. Er wählet die Oberaufsicht der Obrigkeit. Er gibt daran der Bürger­schaft, zu deren Besten, insonderheit auch wegen des Bür­ger-Hospitals, es hauptsächlich gemeiner ist, ihren Antheil. Er sorget vor die Arzneykunst, und bescheidet denen Her­ren Phyfids die Verwaltung, um dieser heilsamen Kunst zu­vorderst aufzuhelfen, und das bisher abgängige zu ersetzen. Er bedenket diejenige, welche ihm wohl gedienet, nnd will da­mit ein Beyspiel geben, wie ein Christ und guter Bürger sein Andenken bey der Nachwelt verewigen könne. Damit aber seine Familie, welche er gleichfalls hiebey nicht aus de­nen Augen gesetzet, ihren grosen Anthell behalte, wird mei­nem Herren Vater, und dessen männlichen Nach­kommen, fab titulo honorabili hierbey die Mitbesorgung überlassen, Ihnen auch die Stelle derer Testamentarien übertragen. Und endlich, weil alles in der Welt vergäng­lich ist, wird der Juridisch--und Medicinischen Facultät der Fürst!. Heßischen Universität zu Giesen, nach Abgang dieser Lime ihre Stelle in gewisser Maase wegen der Nahgelegen­heit eingeräumet, um damit denen künftigen Zeiten, auch allen Vorfallenheiten, soviel als menschlichen Kräften mög­lich , vorzusehen. Solches ist der kurze Inhalt dieser lieb­reichen und dem Vaterland zu Dienst gemachten Stiftung überhaupt, welche hoffentlich viele zur Folge und Beytrag anreitzen wird. Es gedenket mein Herr Oheim auch alles noch sechsten einzurichten, und sich ersagtem Endzweck bey seinen vielen Geschäften zu widmen, damit das Stiftungs-

Wesen um so besser in die Ordnung komme, und Er selb­sten sowohl als andere den segensvollen Anfang sehen. Cr

tpird sich auch sehr gerne dabey jedermanns zu mehrerer

Auf-