in der Stadt verwandt geworden, diesem zweiten Vater- lande zur Ehre und nützlich zu sein. Mein Herr Vater und beyde Herren Oheime sind sattsam davor bekannt. Und

von mütterlicher Seite her, sind foe und

von $)iaUnilUU(]Cr in ansehnlichen Stadt-Regiments- Diensten auch Bedienungen im blühenden Andenken, dieses aber theils wegen ersagter Bedienungen, theils mittels Ih­rer Arbeiten, und so ohne Namen (wie mein HerrUrgrosva-

ter Anton RMlchlllMr ( a )/) als mit Vorsetzung des Namens (wie mein Herr Grosoheim, JohtlM Maximi­lian von Rtlumbukger ( b ))herausgegebenenSchrif- ten. Mein Urgrosoheim, Freyherr von

zu Lion aber, wäre gesinnet, wenn ihn das Glück nach Frankfurt zurück geführet, wie er in denen letzten Jahren seines Lebens gewillet wäre, durch eine der Familie zu ver­lassende Untersetzung etwas zur Anstalt zu empfehlen, was meines Herren Oheims, des Leib-Arztes, Willens-Neigung, von welcher ich jetzo rede, in etwas gleich gekommen sein dürfte.

§. Z.

Gleichsam das Siegel zu allem guten Willen meiner Familie, drucket nun mein Herr Oheim mit seinem Geschäf­te auf. Cs ist dieses eine unwiederrufliche Schenkung im Leben und von Todes wegen, eine denen Römern unbekann­te, dem Kanonischen Rechte nicht so fremde, in Deutschland ganz gewöhnliche Sache. Er gibt seine ganze Habsäligkeit,

D gegen-

(a) Dieser hat den Wechsel-Notar Heidigerund andere gebrauchet, um die Schrift vom Wechselrecht und sonstige bekannt zu machen.

(t>) Sein Wechselrecht, die Anmerkungen und Schriften von Testamenten sind in jedermanns Hand.