in der Stadt verwandt geworden, diesem zweiten Vater- lande zur Ehre und nützlich zu sein. Mein Herr Vater und beyde Herren Oheime sind sattsam davor bekannt. Und
von mütterlicher Seite her, sind foe und
von $)iaUnilUU’(]Cr in ansehnlichen Stadt-Regiments- Diensten auch Bedienungen im blühenden Andenken, dieses aber theils wegen ersagter Bedienungen, theils mittels Ihrer Arbeiten, und so ohne Namen (wie mein HerrUrgrosva-
ter Anton RMlchlllMr ( a )/) als mit Vorsetzung des Namens (wie mein Herr Grosoheim, JohtlM Maximilian von Rtlumbukger ( b ))herausgegebenenSchrif- ten. Mein Urgrosoheim, Freyherr von
zu Lion aber, wäre gesinnet, wenn ihn das Glück nach Frankfurt zurück geführet, wie er in denen letzten Jahren seines Lebens gewillet wäre, durch eine der Familie zu verlassende Untersetzung etwas zur Anstalt zu empfehlen, was meines Herren Oheims, des Leib-Arztes, Willens-Neigung, von welcher ich jetzo rede, in etwas gleich gekommen sein dürfte.
§. Z.
Gleichsam das Siegel zu allem guten Willen meiner Familie, drucket nun mein Herr Oheim mit seinem Geschäfte auf. Cs ist dieses eine unwiederrufliche Schenkung im Leben und von Todes wegen, eine denen Römern unbekannte, dem Kanonischen Rechte nicht so fremde, in Deutschland ganz gewöhnliche Sache. Er gibt seine ganze Habsäligkeit,
D gegen-
(a) Dieser hat den Wechsel-Notar Heidigerund andere gebrauchet, um die Schrift vom Wechselrecht und sonstige bekannt zu machen.
(t>) Sein Wechselrecht, die Anmerkungen und Schriften von Testamenten sind in jedermanns Hand.