chen düfelbst die Rede sey, pünktlich geprüfte vnd widerleget, zuletzt aber des Herrn Verfassers eigene Gedanken davon brygesüget werden. In dem >o. §. geschieht einer be- söndern Mevnung des Herrn von Ickstakt Erwähnung, da derselbe in seiner dritten
DilT. de cauffis religionis a Jure fuffragiorum rtajorum in Commis I. R. G. exceptis die
im angezogenen H. er. unwidersprechiich gegründete allgemeine Ungültigkeit der meisten Stimmen in Religion-- Sachen auf eine den Evangelischen Standen höchstnachtheilige Weise einzuschranken sucht. Hierauf werden in dem men und folgenden 4§. diejenigen Reichs - Geschäfte der Zeit - Ordnung nach angeführet, worüber eigentlich Streit entstanden, ob sie zu denjenigen, wo die Stände als ein Cvrper nicht angesehen werden können, d. i. zu dem Jure lingalorum, gehören oder nicht? Dahin rechnet der Herr Verfasser die Streitigkeiten wegen Bewilligung der Reichs - Anlagen , des Reichs- Bannes, der Minderung der Stadt-Cöll- Nischen Reichs, Matricul , der Übertragung des Erz - Stallmeiiier-Amts an Chur-Braun- fiweig, der ZwingenbergischenRtdbtmions- Sache , der Sufpenfion der Böhmischen Chur- Stimme bey der WahlKayftrCarldes VU.und endlich der neulichen Thurn und Baris-wie auch Schwarzburgischen Einführung in den Reichs - Fürsten - Rach Insonderheit wird der Verlauf dieser letztern umständlich ange- merker, und von den dabet) geschehenen Vorstellungen der alt - welt - fürstlichen Hauser ein reicher und um so brauchbarer Vorrath geliefert, je zuverlaßiger die Quellen sind, woraus der Herr Verfasse dieselben ange- zogrn hat. Man sirhet demnach gar leichte, wie sehr gegenwärtige Abhandlung vor allen andern gleiches Innhalts sich allerdings ausnimmt. Und sollte es allenfalls ein Entwurf ftyn, daß darinnen die Vermischung derjenigen Geschäfte , wo Jura finguiorum einfchlagen, mit denen, wobev überhaupt auf die Mehrheit der Stmmen nicht gesehen werden darf, der nöthigen Aufklärung dieser an sich schweren und wichtigen Materie
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vielleicht mehr hinderlich als förderlich wäre, so hoffen wir doch solches von keiner langem Dauer zu sehen, als bis der gelehrte Herr Verfasser auch mit der versprochenen rechtlichen Untersuchung des Juri, finguiior. der gegenwärtigen blos historischen zu statten gekommen feyn wird. Wir sehen derselben mit Vergnügen entgegen, weil wir uns schon zum Voraus viel gründliches davon versprechen können.
Franckfurt am Maya.
-Nachdem di« allhier sich aufhalttnd« Hni- Dörrst Burnet und Finanz - Rath Cheron, emige zeithero ein Mcdicamrnt in Form einer grosen Pille oder Loli, unter dem Namen einer Universal-Arzney, mit grosen Lodes- Erhebungen an verschiedenen Höfen und sonsten ausgegrbrn, den Pceiß desselben aber gar zu hoch angefttzt haben: Als hat man hremit die wahre Beschreibung davon, zu jedermanns dienlichen Nachricht, ohne Entgelt) durch den Druck gemein machen wollen, wie solche der wohlbekannte Herr Johann Conrad Dippel, sonst Chriftianus Democri-
ru; genannt, in einem kurz vor seinem Tod zu schreiben angefangenen und nicht vollendeten Tracrat, unter dem Tikul: Allgemeine Promotion zu Doäotcn itl Oer Mediän <&c. selbst zu publiciren vorgehM. Er nennet aber diese Pille mit einem Mcherchaften Na, men seine balsamische Dozmer- Pille, und bestehet selbige aus folgenden Stücken:
Loch de pulmone vulpis, Rob Sam- i Jun^peri, Prunorum oder emks^
andern ealpientis dieser Art 4 Loth. I Rojeu-odec Lavendul- Wassers ein halb liorh.
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ft Fuiminamij
undHalb Loch.
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Wenn alles dieses in eiuerKeiöfchale wohl untereinander vermischt tst, reibe noch darunter
Fjörum Benzoes l. Loth oder soviel als zur conüftenz genug ist.
Daraus formire gleich abgewogene Pillen, jede 15. Gran schwer. Ms vor einen Er- Xxxrx r wach-