chen düfelbst die Rede sey, pünktlich geprüfte vnd widerleget, zuletzt aber des Herrn Ver­fassers eigene Gedanken davon brygesüget werden. In dem >o. §. geschieht einer be- söndern Mevnung des Herrn von Ickstakt Erwähnung, da derselbe in seiner dritten

DilT. de cauffis religionis a Jure fuffragiorum rtajorum in Commis I. R. G. exceptis die

im angezogenen H. er. unwidersprechiich ge­gründete allgemeine Ungültigkeit der meisten Stimmen in Religion-- Sachen auf eine den Evangelischen Standen höchstnachtheilige Weise einzuschranken sucht. Hierauf werden in dem men und folgenden 4§. diejenigen Reichs - Geschäfte der Zeit - Ordnung nach angeführet, worüber eigentlich Streit ent­standen, ob sie zu denjenigen, wo die Stän­de als ein Cvrper nicht angesehen werden können, d. i. zu dem Jure lingalorum, ge­hören oder nicht? Dahin rechnet der Herr Verfasser die Streitigkeiten wegen Bewilli­gung der Reichs - Anlagen , des Reichs- Bannes, der Minderung der Stadt-Cöll- Nischen Reichs, Matricul , der Übertragung des Erz - Stallmeiiier-Amts an Chur-Braun- fiweig, der ZwingenbergischenRtdbtmions- Sache , der Sufpenfion der Böhmischen Chur- Stimme bey der WahlKayftrCarldes VU.und endlich der neulichen Thurn und Baris-wie auch Schwarzburgischen Einführung in den Reichs - Fürsten - Rach Insonderheit wird der Verlauf dieser letztern umständlich ange- merker, und von den dabet) geschehenen Vor­stellungen der alt - welt - fürstlichen Hauser ein reicher und um so brauchbarer Vorrath geliefert, je zuverlaßiger die Quellen sind, woraus der Herr Verfasse dieselben ange- zogrn hat. Man sirhet demnach gar leichte, wie sehr gegenwärtige Abhandlung vor al­len andern gleiches Innhalts sich allerdings ausnimmt. Und sollte es allenfalls ein Ent­wurf ftyn, daß darinnen die Vermischung derjenigen Geschäfte , wo Jura finguiorum einfchlagen, mit denen, wobev überhaupt auf die Mehrheit der Stmmen nicht gesehen werden darf, der nöthigen Aufklärung die­ser an sich schweren und wichtigen Materie

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vielleicht mehr hinderlich als förderlich wäre, so hoffen wir doch solches von keiner langem Dauer zu sehen, als bis der gelehrte Herr Verfasser auch mit der versprochenen recht­lichen Untersuchung des Juri, finguiior. der gegenwärtigen blos historischen zu statten gekommen feyn wird. Wir sehen derselben mit Vergnügen entgegen, weil wir uns schon zum Voraus viel gründliches davon verspre­chen können.

Franckfurt am Maya.

-Nachdem di« allhier sich aufhalttnd« Hni- Dörrst Burnet und Finanz - Rath Cheron, emige zeithero ein Mcdicamrnt in Form einer grosen Pille oder Loli, unter dem Namen einer Universal-Arzney, mit grosen Lodes- Erhebungen an verschiedenen Höfen und sonsten ausgegrbrn, den Pceiß desselben aber gar zu hoch angefttzt haben: Als hat man hremit die wahre Beschreibung davon, zu jedermanns dienlichen Nachricht, ohne Ent­gelt) durch den Druck gemein machen wollen, wie solche der wohlbekannte Herr Johann Conrad Dippel, sonst Chriftianus Democri-

ru; genannt, in einem kurz vor seinem Tod zu schreiben angefangenen und nicht vollende­ten Tracrat, unter dem Tikul: Allgemeine Promotion zu Doäotcn itl Oer Mediän <&c. selbst zu publiciren vorgehM. Er nennet aber diese Pille mit einem Mcherchaften Na, men seine balsamische Dozmer- Pille, und bestehet selbige aus folgenden Stücken:

Loch de pulmone vulpis, Rob Sam- i Jun^peri, Prunorum oder emks^

andern ealpientis dieser Art 4 Loth. I Rojeu-odec Lavendul- Wassers ein halb liorh.

. 4 °

ft Fuiminamij

undHalb Loch.

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Wenn alles dieses in eiuerKeiöfchale wohl untereinander vermischt tst, reibe noch dar­unter

Fjörum Benzoes l. Loth oder soviel als zur conüftenz genug ist.

Daraus formire gleich abgewogene Pillen, jede 15. Gran schwer. Ms vor einen Er- Xxxrx r wach-