> 4 ^
nach einer ytägigenBrusikranckheit, verstorben. In dem Oesilichen Florida, in Nord-America, hat Preßdurg, den 15. Februar. Dennis Rolle eine Colonie auf eigene Kosten ange-
Rachdem der 17. dieses Monarhs zur Haltung der legt, womit er es schon sehr weit gebracht hat. ES König!. Taverntcaltafel alldier anberaumet worden, liegt dieselbe zu St. John, ungesehr zo Meilen von und die hierzu Abgeordneten der König!. Freystadte St.Augustine, in einer gesunden Gegend. DieEiki- sröstenlhetls angelanget r so wird gleich nach Ankunft wohner, oder neuen Colonisten, pflanzen Reiß, Korn, Sr. EMüenz des Herrn Grafen Adam von Bat- Kraut, Cucumern, Melonen, Baumwolle re. Mit thyan das Venl Ssnüs Spirits in der hiesigen Solle- den benachbarten Indianern leben sie in vollkommener giat-und Stadtpfarkirche angestimmet werden, und Ruhe, und haben bereits eine gute Viehzucht. Der alsdann die Sitzungen unter desselben Prasidio den Fluß ist fischreich, die Wälder haben Hirsche, Wel- Anfang nehmen. sche Hahnen, und Wild von allen Arten. Siezie-
Londen, den 18. Febr. den auch Pomeranzen, Trauben und Honig, wozu
Andem abgewichenen Freytag verordnten die Herrn, das Land von Natur bequem ist. daß ihnen verschiedene Aufsätze überreicht werden soll- Dahier ist unlängst der Lord Foyly verstorben. Er ten , worinn der Betrag aller Kaufmanns- Gütlern bat 25oooPf. Sterl. im Indianischen Stocke, eine . und Manufacturen,so wohl englischer, als ausländi- grosse Summe in anderen öffentlichen Fonds beugescher , ausgezeichnet, welche seit dem 25. Deecmber legter Capitalien, und ausser dem noch 20000 Pfund 1739. bis den 25. Decemb. 1765. aus Großbrittan- Sterl. jährlicher Renten di.terlaffen. men nach unseren americanischen Colonien gebracht Wie verlautet, sollen die See-Stabte in Engel- worden, uicht weniger den Betrag dessen, so wah- land den Schluß gefaßt haben, bey nächster Parla- rend der nemlichen Zeit aus ersagten Colonien nach menls-Wahl jene Glieder auszusioffcn, welche gegen Engelland ged.acht worden, die Namen derer Schis- die Aufhebung der Stempel-Acre stimmen würden, fen, welche seitdem isten Novemb. aus eben diesen Die Colonien sind fchlechterdinges entschlossen, keine Colonien in denen Häven dieses Königreichs ange- Engl. Manufaktur-Maaren werter unter sich einzu- kommen und endlich ein Verzeichniß von dem Gold fuhren, so lange die Stempel-Acte bleibet. Die rrnd Silber, so von dem Jahr 1748. dis 1765. aus Engl. Manufacrnren würden dadurch sehr in Verfall gemeldet» Land in die Engäsche Baiick gebracht wor- gerathen, und über iooooo Menschen sich vielleicht Len. Hierauf ward beschlossen, den König in einer nach America begeben, und daselbst zu EngellandS unterthanlgen Addresse zu bitten, ihnen ein Verzeich- Schaden, Manufacturen anlegen. niß übergeben zu lässen von dem jährlichen Aufwand Durch einen Kaufmann , werden auf besondere vor die Colonien und Inslen in America, ihrer Schul- Comm-ßton, viele-Schiffs-Zimmerieute in Sold geben an dem Ende des letzteren Kriegs, was darauf nommen, um selbige nach Petersburg zu senden, allbezahlt und welche Verfügungen veßfalls getroffen wo sie etliche Kriegs-Schiffe für Ihro Kayserl. Ma- worden. jestak erbauen ollen. Bey jetzigen Zeiten, da die
Dm nemlichen Tag beschloß eine Comite des Un- Amerikanische Handlung darnieder lieget, und in der rer-Parlaments, daß man wahrend diesem 17661101 Schiffahrt sowo!, als im Schiff-Bau wenig zu thun -Jahr in Groß - Brittannicn 17386 Mann auf den ist, kan es nicht schwer fallen, diese Leute^u dieser Weinen Hallen sollte. Die dießjavrige Sudsiedien Reise zu bewegen, wurden gleichfalls bestimmet, und den folgenden Tag Münster, den 17. Februar.
Der CaMmer diese Entschlüsse übergeben und von seldi- Die Pferde, um das von Gelvernsche Cayallerie- gebilliget. Den 17(01 beschloß eine Comite der Regiment beritten zn machen, sind wirklich einge- riemlichen Cammer folgendes zu zustehen, 412983. troffen, und haben die ihnen auf der Citadelle ange- Sf. St. 6 S. 3 Den. vor die vießjahrige Ausgaben wieiene Stallung bezogen, des Secwessens den halben Sold der See-Offciers
darunter begriffen- und 277320. Pf. St. vor die Er- Berlin, den 20, Februar.
Hauung und Unterhaltung der Königl. Flotte, wah- Gestern des Abends war bey Ihro Majestät der rend des lauffenven Jahrs. Die Berathschlagung Königin, grosse Cour urw Soupee. über die Mittel, alle vor dieses Jahr zugestanveneu Der vor kurzem von hier nach Potsdam abgeaan- Subsicdicn zu erheben, ward bis den i9ten ausgesctzet. gene Prinz Ludwig von Nassau-Saarbrück und Ott- Am Samstag fertigte der Hof einen Courier mit Weiler, ist von da anhero zurück gekommen.
Depechcn vor unseren Ambassadeur zu Madrid ad. Wie man aus Potsdam vernimmt, so ist daselbst Den nemlichen Tag erhietten wrr von dem Herrn mn Moutag Abend auf dem dortigen Schloßschauplatz Hay- unserem Ministre an dem Hof zu Lissabon, die Opera cpmique;, der Jahrmarkt bettttelt, aufge- Wichtige Depechen. führet worden.
Wien, den 22. Febr.'
Mittwoch den i9ten haben Se. Kaiser!. Maiestat »erichievenenPersonen, und unter selbigen denallhier anwesenden Herren Deputirten der lödl. Landstände des Herzogthums Würtemderg allergnädigst Audienz ertheitt.
Donnerstag den 20. Vormittags wurden in der Kirche der Augustiner Barfüffer von dem hohen militärischen Marren Theresienorden die E/'equ-cn für weiland den Herrn Feldmarschatten und Präsidenten des Hofkriegsraths, Grafen Leopold von Daun, seel. Gedachtniß, als Großkreutz des gedachten Ordens, gehalten; wsbev nicht allein die Herren Ordensritter, sondern auch der sammlkiche hier anwesende M-utar- sraat oschlenen ist. Der Hof selbst hat diesem Got- resdienste deywohnen, und dadurch ein neues Merk- maht geben wollen, wie sehr Er die Verdienste des seel. Feldmarschalls geschähet habe. Das Seelenamr wurde von dem hiesigen hochwürdigsten Herrn We>h- bischof, und das Lodamt von dem hochwürdigen Herrn Adten der Schwarzspaniern allhier gehalten.
Cassel, den 25. Febr.
In denen hiesigen Landen ist folgende Landes-Ver- ordnung bekannt gemacht worden:
Von GOttes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Heesfeld, Graf zu Catzeneln- bogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Schaum- durg und Hanau rc.rc. Ritter des Königl. Groß- Britannischen Ordens vom blauen Hosenban- Derc. rc.
Fügen jedermanniglich in Unseren Heßi'chen Für- stentyümern und Landen nebst C-ttdietung Unserer Fürstlichen Gnade hierdurch zu wissen : Nachdem Uns zu Unserm grossen Mißfallen vorgekommen, was Massen der von Unseren getreue.! Uulertdanen überall, insonderheit aber auf dem Lande, seit eintet Zeit getriebene Misdrauch uue dem Lasse noch täglich stärker einreiffe, und Wir diesem landverdekblicheu Unwesen, wodurch Unsere getreue Unterlhanen, neben der Schwächung ihrer Gesundheit, in merklichen Verfall ihrer Nahrung-erar.)LN, uicht langer nachzusehen gcmeynek sind, daß Wir oahero zum Beste« verersel- -fcoi folgendes zn verordnen Uns gnädigst bewogen gefunden.!
1. Sollen alle auf dem Lande in den Dorfschaften angelegte Lassekrame gänzlich aufgehoben, uiw dergleichen Kramer und LaL'schenker ferner nicht geduldet, sondern selbige den bey ihnen etwa noch vorra- rhigen Cäf£, dey Vcrmeyduug 5 Rri-ir. Strafe und unfehlbarer Confiscation desselben, die Juden aber dey Verlust des Schutzes, innerhalb drey monathlicher Frist fvrlschaffen, nrrd sich dergleichen Lassekeamoeh künftig gänzlich enthalten.
2. Ist der weitere Gebrauch des Lass.- überall auf
denen Dörfern und cmzrlen Höfen denen Bauress, Taglöhnern undGesinde bey zehen ReichsthalerGeW- oderl4tagiger GefängnWrase hiermit rrmersagerund verbotten, und soll demjenigen, weicher einen Coa- travenienten anzeiget, mrt Vcrfchwogung seines Namens, die Halste fothaner Geldstrase verhandreichet werden. Es haben daher
3. Vordelagte Landwirte sich von hem bcy ihnen et- wan befindlichen Lasscgeschirr innerhalb 6 Woche« loszumacher,, und solches, so gut sie können, zu ver- auscrn, nach Verlauf dieser Zeit aber zu gewärtigen, daß, wann bey der von jeden Orts Obrigkeit alsdann anzuordnenden und hisweilen zu wiederholenden Vi- sitaliorr dennoch von dergleichen Ecrathe dey ihnen gefunden würde, die Contravenienteu unt willkürlichex Strafe deftgt werden.
4. In Städten mögen zwar diejenigen Bürger, welche in dem Ansehen und Vermögen stehen, daß sie vor dem eingeriffenen Misdrauch des Lasse sich dessen ohne Anstoß bedient, solchen ferner mäßig gebrauchen. Es solleu aber
5. Die von Uns angeordnete Policey- Commißiones, und, wo deren nicht befindlich, Bürgermeister und Rath auf die geringeren m d nicht vermögende Bürger genaue Obacht nehmen, sie von dem ihnen in allem Betracht zum Verderben gereichenden Lasscge- tränke, nachdrücklich admahnen, und bey verspüren- dem Mißbrauch die Uedemeternach Befinden bestrafen. Und gleichwie
6. Unsere gnädigste Intention voruemlich mir dahin gerichtet ist, daß dem in Städten von denen Handwerksgesellen, Tagelöynern und dem Gesinde Mit vielem Zeitverlust betuedenen Unfuge des, Lassctrmkeus völlig adgedolfen werde; Also sollen auch diese sotha- nen Getränkes sich in Zukunft, den Vermeyduug der §.2. bemerkt n Strafe für ihre Person gänzlich enthalten. Dafern aber
7. Die Hausvater und Hausmütter oder sonstige Ardeitshalter, sie icyen, wes Standes sie wollen, denen Arbeitskittel!, von welcher Gattung diese auch seyn möchten, und unter diesen letzteren namentlich denen Wäsch und Büglerinnen, den Lasse gestatten, oder aus einem übel angebrachten guten Willen ihnen solchen gar selbst verhandreichen, und jSlchergLstalt das von Uns zu ihnen hegende Vertrauen, daß sie dleft zu ihrem eigenen und eines jeden Besten einge- führtt Ordnung ausS genauest.' zu befskgen von ftibst vernüliftlg bedacht seyn werden, erwan ijimei-gcberr wmd.,n; So sollen dieserden gleichmäßig rn die §.2. gedachte Strafe unnachsichkltch veefallen ftyn.
Das meynen Wir eri.stlrch. Und damit nwmand' mit der Unwissenheit dieser Unserer aujctzo ausge'taf- senen Verordnung sich entschuivigen^möge; So soll dieselbe in Städten und Dörfern öffentlich unlerm