Capitame Mienbielle ff! mit felntt Prise dm 2Jan. in dem Hafen Passage eingelaufen.
Auszug eines Schreibens auLLütkig,. vom .
27. Januar.
Johann Theodor, der heit. Römischen Kirchen Cardinal, Bischof ti. Fürst zu Lüktig,Frey- fingen und Regensburg, in Ober , und Nieder- Baycrn, auch der Odern-Pfalz Herzog unser gnädigster Fürst und Herr, ist heute um halber zehn Morgens nach einem achttägigen Fieber Todes verfahren. Dieser Durchlauchtigste Fürst wargebohren den ztenSepr. 1703 Se. Durch!, wurden den 2ysten Jul. 1719 zum Bischöfen zu Regensburg, den gten Nov. 172z als Coad- jutor zuFreysmgen erwählet, und bestiegen den Bischöflichen Stuhl daselbst den Lasten Febr. 1727, den hiesigen aber am szsten Jan. 1744. Den Cardinals- Hut erhielten Hocystdieselben am rösten Jan. ^746.
Zöllen, vom 28. Januarii.
Gestern traf der Herr Baron von Cresner, welcher sich vor etlichen Jahren als Englischer Resident in hiesiger Stadt anfgchalten, dahier wieder ein. Se.Ercellenz werden heute Dero Reife nach Regensburg forksetzen, um dem dortigen Reichstag, als GroMittannischer Gesandte, beyzuwodnen. Obgleich der Rhein seither dem 22sien dieses dahier mit Eis beleget ist, so ereignete sich dennoch dieser Tagen ein unverhofter Eisgang, welcher eine Stunde un- gefehr anhielt, und bey dieser so schreckbarerr Begebenheit thürmeten sich die Eisschollen mit solcher dringenden Gewalt gegen die deyde Uftr aufeinander, daß unter Len dahrer liegenden und reich beladenen Schiffen einige scheiterten. Der daher erlittene Schaden wrrd bereits auf mehr als hundert tausend Reichs- L Haler geschähet.
Forlseyung der Königs Französif. Ordonnanz wegen derFranMs. Infanterie rc.
Art. LX'Vl. Da also dieMusgi?etier Compagnien aus 63 und die Grenadiers aus 52 der tauglichsten Mannschaft bestehen- muß der Jnchecttur die comman-ürende Offtciers dazu aufstellen. Die Hauptleute, Ober, und Unters, so bey denen Grenad. stehen, behätten das Kommando. In denen Reg. von 4 Bar. wokeineJn- csrpsralion geschieht, nehmen der Obrist und Obristtienrenamjeder eine Compagnie, und die Zo übrige werden den 3© ältesten HauprrenLen
des ganzen Regiments nach ihren Patsnkett ge» geben. Eben so wird es Mit denen beybehal- lenen Regimentern von 2 und .4 Bataillon ge- hatten. ^
Art. lxxvii. In Ansehung der Regimenter, die durchJncorporatwn eines andern aus q.Ba- taill. gesetzt .werden sollen, hat der Inspekteur, wann er das, was vom 67. bis 72. Artickel des- falls vorgeschrieben, befolgt, im Rahmen Sr. Maj. denen Obristen, Odristlieut. Majors und Commendanten der Bataillons, so in andere Regimenter incorporir; werden, anzubefehlen, das Commando derselben niederzulegen; Er befiehlt alsdann die Mischung der Compagnien nach dem Alerthum des Rangs der comman- direnden Eapitaines completirt die Grenadiers nach dem 74. und verdoppelt die Compagnien nach dem 75.-Art. lässet denen Grenadier-Offi- ciers ihre Stellen, lässet die Obersten und Ob- ristlieutenants des Regiments, unter welches ein anderes rncorporirt wird, Compagnien übernehmen, und giebt die übrige 30 Compagnien denen 30 ältesten Hauptleuten sowol von denen beeden Bataillons, so die Inkorporation empfangen, als denen so solche erleiden.
Art.l.xxvm. Wann Hauptleute vorhanden wären, deren Patente von emerley,dato zieht der Inspekteur diejenige vor, die länger kieut. oder Unterlieut. oder Fähndrich gewesen. Wären aber alle diese Briefe von einerleyZeit, müssen sie spielen. Wann auch geschähe, daß ein Hauptmann eines incorprirtcn Regiments, mit einem Hauptmann desjenigen, .so die Inkorporation einnimmt, concurrirke, wird der Hauptmann dieses letztem vorgezogen.
Art.r.xxix. In Sinsehung der Lieutenants oder Fähndrichs jeden Regiments, werden auf die Art, wie oben wegen der Hauptteute verordnet, und die älteste bey denen Mus- quetier Compagnien als Lieutenants, die andern aksUnterlieutenants placirt. Die geschickteste unter beeden, werden zssUnter Aidemajors ausgesucht.
Are.r.xxx. Alle Commendanten der Bataillons, wie auch die überzählige HaupUeute, Lieutenants und Fähndrichs, werden reducirt.
Art- I-XXXl. Wann nun die Grenadier-und Wusguener Compagnien rech, auf s2und6z taugliche dienstbare Mannschaft gesetzt, und mir ihren Officiers versehen worden, raffst-