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straffung, daß 9 -

curiket,

. .. . , ob es gesundseye,

Und wohl verwartet werde , sodann auch die Stalle,, ob foU

, in Augenschein genommen, und darbey , welcher kranckes Viche Unter Händen har, oder Lu»

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ti, Dahin erstrecken, daß jederwelcher zu kranckem Wehe sich gebrauchen lässet, reinen Beltz-Rock sondern

ÜÄAst^l'f 2.» '.'.KW, / **.*.>-*. - *.

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is. un-er Berbott laut Z. 4-. . . ^ . . - -

das einbringende Viehe allein, sondern auch M gepack-

'chMweN Federn und alte KleydWg, pvongantzbenacht- barten tuspsÄen Orten sogar auf Milch, Butter und Käse

zu ^^en^NiG Mhe» nemlichHornMche, Schwei­nen , Maasen und Geisen rc> dahin allerdings zu schen wäre, daß zu Abwendung^desContagn.von denen Menschen» durch aus kein Fleischwerck weder gesalzenes, abersrisch geschlachtetes, es komme woher es mue, m ge Dorffschafften und Stadt rrngelastenwerde.

Falls sich dann zutrüge, daß ermges ^epitte , soll es ^ 14. Alsofort und ohne enuge Verwelluna durch des

» - ä -, oder andere hierzu bestelle Leute,

gebracht, und nachdeme es Verordnungs- mäßig besichtiget Korden, oder nicht, den­noch mit ervffnetem Leibe, Haut und Haar und Beylegung einiger Stücken ungelöschten Kalchs, zu 6. bis % Schuhe tim, an einem von Wayden, Wegm und Wassern gnug entfernten Ort eingesckarret werden. Wie dann

15. Sammtliche Gchultheifcn ulldBeambte alsdann auf derer Wegen und Wassern genau zu sehen»und