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straffung, daß 9 -
curiket,
. .. . , ob es gesundseye,
Und wohl verwartet werde , sodann auch die Stalle,, ob foU
, in Augenschein genommen, und darbey , welcher kranckes Viche Unter Händen har, oder Lu»
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ti, Dahin erstrecken, daß jederwelcher zu kranckem Wehe sich gebrauchen lässet, reinen Beltz-Rock sondern
ÜÄAst^l'f 2.» '.'.KW, / **.*.>-*■. - *.
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is. un-er Berbott laut Z. 4-. . . ^ . . - -
das einbringende Viehe allein, sondern auch M gepack-
'chMweN Federn und alte KleydWg, pvongantzbenacht- barten tuspsÄen Orten sogar auf Milch, Butter und Käse
zu ^^en^NiG Mhe» nemlichHornMche, Schweinen , Maasen und Geisen rc> dahin allerdings zu schen wäre, daß zu Abwendung^desContagn.von denen Menschen» durch aus kein Fleischwerck weder gesalzenes, abersrisch geschlachtetes, es komme woher es mue, m ge Dorffschafften und Stadt rrngelastenwerde.
Falls sich dann zutrüge, daß ermges ^epitte , soll es ^ 14. Alsofort und ohne enuge Verwelluna durch des
» - ä - ■, oder andere hierzu bestelle Leute,
gebracht, und nachdeme es Verordnungs- mäßig besichtiget Korden, oder nicht, dennoch mit ervffnetem Leibe, Haut und Haar und Beylegung einiger Stücken ungelöschten Kalchs, zu 6. bis % Schuhe tim, an einem von Wayden, Wegm und Wassern gnug entfernten Ort eingesckarret werden. Wie dann
15. Sammtliche Gchultheifcn ulldBeambte alsdann auf derer Wegen und Wassern genau zu sehen»und