xiren, auch keine frembde Personen , insonderheit Juden, und Leute die mit krancken Viehe umgehen , nicht minder Hunde und Katzen alsdann hinein und zu ihrem Viehe zu lassen. • .
5. Ware es aber, daß ein oder der andere einiges Viehe zu verkauften hatte, soll er dasselbe unter den freyen Himmel treiben, und allda dessen Besichtigung und verkauft vornehmen, vor allen Dingen aber zugleich dahin sehen, daß keine Leute von verdächtigen oder inttcixten Orten sich darbey ein- finden. Wie dann auch
6. Allen denenjenigen, welche Viehe halten, oder damit handlen, oder umzugehen haben, hiermit alles Ernstes ver- hotten wird, einige Gemeinschafft mit solchen Orten zu pflegen, vielweniger dieselbe zu betretten-
7. Wird einem jeden zu Erhaltung seines Viehes angera- then, daß er dasselbe sauber und warm halte, Morgensund Abends warmlich abwasche und wohl striegle, Zunge und Maul mit Eßig und Saltz vor dem Füttern reinige, und zu keiner nebelichen Lufft austreibe, vornemlich aber mit gutem trucknem Futter , worunter gestosene Wachholderbeern, Schaaffgarben und Chamomillen zu mischen, auch überschlagenem odxr vorher abgesytteuem und mit Kleycn vermengten Getrancke zur Gnüge versehe, dem Krancken täglich 4. bis 6. Loth gut Leinöh! oder Baumöhl einschütte, und die Stallung vor rauher und neblichten Lufft wohl verwahre; Worden auch
8- Sie sich zu hüten haben, daß sie von deneyHirten keine Artzneyen ohnbedachtsamer Weise, zumalen das purgierende Roß . Pulver, oder andere hitzige sogenannte Gisst - Lattwer- gen und Träncke ihrem Viehe geben, vielweniger aber demselben zur Ungebühr einrAder,öffnen lassen ; sondern sich alleinig derer von unserer Sanität in dergleichen Fällen auf die bey der Seuche sich ereignete Special-Umstände gerichteten, dem Vieh gemäß natürlichen und nicht allzukostbaren Medikamenten und Verordnung zu bedienen hätten.
Publicatum FMckfurt ilM MayN den 27. Növembris 1742.
Zu finde» bey Wolffgang Christoph Multzen, im Römer.