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brauchen / aus ihnen, doch ausserhalb der Rachs-Gliedern und andern bisher» befreyten Personen, deren Ein Hoch-Edler Ralh hicmitin An­sehen anderer Beschwerden, damit sie beladen, will verschonen , zwcen Brunnen-Meister will erwehlen, die Befehl und Macht haben zu ver­sehe», daß die Brunnen, auch Gerettschasst darzu gehörig, in Wesen und Besserung gehalten werden, doch daß sie ohne sondere Nothdurfft, auch Vorwissen und Bewilligung derjenigen, die zu dem Brunnen ver­ordnet seynd, ketzren mercklrchen Grund oder andern Bau fürnehmen. Dieselben Brunnen-Meister sollen auch das Bau-und Feg« Geld, und was von Bussen gefallen wird , einfordern, ihres Einnehmens und Ausgebens jedes Jahrs in Beyseyn der Nachbauern , ober etlicher aus ihnen darzu verordnet, gute Rechnung thun, und wann die Rechnung bejchehen, ihr eine abgehen, und an desselben statt ein anderer alsbald gewehlet werden, also, daß jedes Jahrs ein neuer Brunnen- Meister bey eurem Alten an , und die Ordnung zugleich umgehe.