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dergleichen Privat - Versammlungen, wenn sich darunter e übel unterrichtete, oder boßhafftige Gemüther mit einschlei- chen, zu allerhand Verdacht und Aus- schweiffungen Anlaß gegeben werde; Al­lein, die heiligste Versammlungen in denen Gottes- Häusern,zumahl bey denenFrüh- und Abend-Bet. Stunden, Metten und dergleichen, sind von solchen heillosen Übel nicht völlig rem zu halten; Wer die Welt und ihre VZercke kennet, der weiß auch hier, wie e6 öffters zu zugehen pfleget. Es kan demnach das Gute allenthalben gemißhandelt und auf Neben-Wege ge­leitet werden. Bry dergleichen Vorfäl­len aber ist es ein Werck der Obrigkeit, allen und jeden unordentlichen Ausbrü­chen mit Ernst vorzubeugen, und also 4 .) Wegen allen zu besorgendenAusschweif- fungen, sie mögen nun unter dem Schein derAndacht, oder aus offenbarer Leichtfer­tigkeit begangen werden, die nöthige An-. statten zu verfügen. Sonsten aber bleibt es wohl dabey, daß keine Leute dem Auf­nehmen einer Republic zuträglicher wären, als diejenige, denen es ein Ernst ist ftom zu seyn, und die dasjenige suchen werck- stellig zu machen, was andere nur glau­ben , daß es gut sey. Hier wäre zu wün­schen, alle Häuser und Einwohner ei­nes Orts würden zu Tempeln des Heil. Geistes, und zu einem immerbrennenden

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