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dergleichen Privat - Versammlungen, wenn sich darunter e übel unterrichtete, oder boßhafftige Gemüther mit einschlei- chen, zu allerhand Verdacht und Aus- schweiffungen Anlaß gegeben werde; Allein, die heiligste Versammlungen in denen Gottes- Häusern,zumahl bey denenFrüh- und Abend-Bet. Stunden, Metten und dergleichen, sind von solchen heillosen Übel nicht völlig rem zu halten; Wer die Welt und ihre VZercke kennet, der weiß auch hier, wie e6 öffters zu zugehen pfleget. Es kan demnach das Gute allenthalben gemißhandelt und auf Neben-Wege geleitet werden. Bry dergleichen Vorfällen aber ist es ein Werck der Obrigkeit, allen und jeden unordentlichen Ausbrüchen mit Ernst vorzubeugen, und also 4 .) Wegen allen zu besorgendenAusschweif- fungen, sie mögen nun unter dem Schein derAndacht, oder aus offenbarer Leichtfertigkeit begangen werden, die nöthige An-. statten zu verfügen. Sonsten aber bleibt es wohl dabey, daß keine Leute dem Aufnehmen einer Republic zuträglicher wären, als diejenige, denen es ein Ernst ist ftom zu seyn, und die dasjenige suchen werck- stellig zu machen, was andere nur glauben , daß es gut sey. Hier wäre zu wünschen, alle Häuser und Einwohner eines Orts würden zu Tempeln des Heil. Geistes, und zu einem immerbrennenden
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