,) die ohnanständige ^egodarione8 8enaM5 denen- )) Impartiaiibu8, an welche die A&a sollen versendet werden, darzulegen;

Hiernächst

a6 U.) die von dem Herrn Denundantm rotfw das bisherige Verfahren selbst hervorgebrachte Exceptiones anlangend, Überhaupts gleich anfänglich dieses dagegen zu bemerken, daß selbige theils uner- wiesen, theils unerheblich sich befinden, gestalten

A.) so viel die indyto Magiftratui angeschuldigte Partialität und Concuffion betrifft, a.) ein purum putum affertum ist,

,) daß beede Herren Burgermeistere der Denunciatiit Agricofe Rath und Anschläge gegeben haben sollen,

welchem sowohl, als der denundirtm Injurien-Klage, und überhaupts der imputi'rten Juftiz-deriegation, in der - ex parce indyri Magiltratus 1 dein Herrn venundancen durch den Notarium Triebert ertheilten Eelb-

ludon fub 1 19, ] proteftando widersprochen, und der Beweis solcher Beschuldigungen gewärtiget worden; welchen aber der Herr Denun- dant niemals beygebracht, vielmehr selbst in a. gemeldet:

Er wolle zwar gerne glauben, daß der jüngere Herr Bürgermeister der Agricoia die von ihr an- » gegebene Hoffnung nicht gemacht habe rc.

b.) Das Vorgeben,

.. als ob gedachte beede Herren Burgermeistere,

« durch die abgelassene Schreiben, Ihn, Herrn venunciamen, zu einem Vergleich mit der AgrL- cola nöthigen wollen:

gleichfalls ohne allen Beweis sich befindet, und der Herr Oenundam sothane Schreiben, ohnerachtet Er so ofst darauf provodret, zu pro- dudren sich nicht getrauet;

Z.) die Formalia des Schöffen - Raths - Bescheids :

» Daß beede Herren Burgcrmeistere diese Sa che in der Stille beyzulegen suchen sollten rc.

weder als eine Beschimpfung, noch auch, als eine Ueberfühwng des Herrn venundamen, auszulegen; vielmehr daraus indyri Magiftratus wohlmeyuende Vorsicht und Bemühung, des Herrn venundamen,

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