,) die ohnanständige ^egodarione8 8enaM5 denen- )) Impartiaiibu8, an welche die A&a sollen versendet „ werden, darzulegen;
Hiernächst
a6 U.) die von dem Herrn Denundantm rotfw das bisherige Verfahren selbst hervorgebrachte Exceptiones anlangend, Überhaupts gleich anfänglich dieses dagegen zu bemerken, daß selbige theils uner- wiesen, theils unerheblich sich befinden, gestalten
A.) so viel die indyto Magiftratui angeschuldigte Partialität und Concuffion betrifft, a.) ein purum putum affertum ist,
,) daß beede Herren Burgermeistere der Denunciatiit „ Agricofe Rath und Anschläge gegeben haben sollen,
welchem sowohl, als der denundirtm Injurien-Klage, und überhaupts der imputi'rten Juftiz-deriegation, in der - ex parce indyri Magiltratus 1 dein Herrn venundancen durch den Notarium Triebert ertheilten Eelb-
ludon fub 1 19, ] proteftando widersprochen, und der Beweis solcher Beschuldigungen gewärtiget worden; welchen aber der Herr Denun- dant niemals beygebracht, vielmehr selbst in a. gemeldet:
„ Er wolle zwar gerne glauben, daß der jüngere Herr Bürgermeister der Agricoia die von ihr an- » gegebene Hoffnung nicht gemacht habe rc.
b.) Das Vorgeben,
.. als ob gedachte beede Herren Burgermeistere,
« durch die abgelassene Schreiben, Ihn, Herrn „ venunciamen, zu einem Vergleich mit der AgrL- cola nöthigen wollen:
gleichfalls ohne allen Beweis sich befindet, und der Herr Oenundam sothane Schreiben, ohnerachtet Er so ofst darauf provodret, zu pro- dudren sich nicht getrauet;
Z.) die Formalia des Schöffen - Raths - Bescheids :
» Daß beede Herren Burgcrmeistere diese Sa che in „ der Stille beyzulegen suchen sollten rc.
weder als eine Beschimpfung, noch auch, als eine Ueberfühwng des Herrn venundamen, auszulegen; vielmehr daraus indyri Magiftratus wohlmeyuende Vorsicht und Bemühung, des Herrn venundamen,
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