als ihres College«, Ehre und Ansehen, bey einer ft> fcandaleufen und protticuirlichen Affaire (deren verdächtige Umstände gedachten becdcn Herren Burgermeistercn durch die in seiucul Namen mit der Agricola bereits gepflogenen Traftaten, vielleicht am besten bckandt worden) möglichst zu conberviren , welche Gesinnung auch uachhero inelytus Nagilli ams ipfo fafto noch ferner dadurch zu erkennengegeben, daß der- selbe auf die bey Allerhöchst Jhro Kayserlichcn Majestät, und dem Höchstpreißlichen Reichs-Hof-Rath von dem Herrn Denundancen angebrachte fthr hcfftige und empfindliche- jedoch an sich unerfindliche Befthwerden, gleichwohlen noch mitEinbertchtung der Sache wahrenin den ALen vörkommenden Beschaffenheit zurück gehalten, und alle Moderation gegen den Herrn Denunciante« gebraucht,
Vid. |TTiJ| I
d.) daß die Inquifition Wider die Agricola nicht in continenti auf die Übergebene Denundation angestellet worden, und inzwijchen diese mit ihrer Klage bey dem Löbl. Oonlillorio eir gekommen, keinesweges als eine Fartiaiitat und gefährliche Absicht des Richterlichen Amtes angegeben werden mag, weilen auch auf den Fall, wenn gleich des andern Tages Nach geschehener Denunciation der Anfang Mit der Inquisition wäre gemacht worden, dennoch die von derAgricoia daraufübergebene
e.) Das in pun&o Afläffinii übergebene Protocoll betreffend, da man anfänglich in die produdrteCopiam keinen Verdacht gesetzet, und doch gleichwohl das Original am gehörigen Ort nicht gefunden, man nicht unbillig auf dieGedaneken gerathen, daß der Herr Denundant
Senckenberg
n sothanes in Abschrifft exdibirte kromcoilum vor sich selbsten von Löbl. Officio Examinatorio zu sich „ genommen; weshalben man zu wissen begehret, „ wo das Original dermalen anzutreffen ra
Vid» 1 19» |
Worauf aber bald, bey genauer Examinirung diests Proroeolli» daß solches pro pure fallt) & fuppofititio zu erklären, befunden worden, .
vid. \ W \
ja endlich zuletzt gar des Herrn venuncianteu eigenes Bekänntnüs tu folget, daß er dieses Protocoll selbst üngiret habe.
vid.
Q Das Gravamen?
daß man nicht alsobalb nach geschehener Demrn- ciaüon beede venunciaren inVerbafft genommen;
um
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