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* i.) was das Protocoll fub |_i6. anbelanget, die angeführte Ent schuldigung nicht allerdttigs zu verwerffen seyn mögte, ncmlich, daß Er, Herr Denundartt, solches innocenti ftratagemate fingivct, weilen der Agricola, wegen der ohnehin schon verdienter Bestrafung/ kein. Unrecht dadurch geschehen können;
2.) wegen der gebrauchten hefftigen Schreibart aber, demselben
savor defentioniä, qui convidandi & injuriandi animum exdudit, zu
statten kommen mögte.
Dennoch aber und dieweil
sä i.) das Kaystrliche Allerhöchste Rercript fub 1 93J in klaren und deutlichen terminis dahin verlautet, baß Magiftratus*
,) dasjenige, so Wider beedeveiMnciaten angebracht „ worden, durch eine unpartheyische dommimon» „ wider welche der Implorant nichts einzuwenden, >, untersuchen lassen, biernächst nach Borschrifft der s, Rechte hierinnen allenthalben bis zum Spruch „ verfahren, und das Urthel hierauf behörig pubii- „ ciren solle re.
welchem Allergnädigsten Beseht zu allerunterthänigster Sofgf, incfy* tusMagiftracus sogleich die unpartheyische Untcrsuchungs - LommiMon zween der Rechten gewürdigten Raths - Mitfteunden .aufgetragen, hiervon auch in dem ad AuguttMmum erstatteten allerunterthänigsten Bericht, mit Benennung der beeden eommiüärien, Anzeige gethan, und zugleich sich erkläret, die gesummten AÄa seiner Zeit, praviä in- rotuiationc, an eine andere Reichs-Stadt zu dem Ende zu verschicken, damit solche dieselben, auf eine * Magiftratui vor deren kemmirung ohn- bekannt bleibende ohnpartheyische ^mitten - faculrät, zum Spruch Rechtens versenden möge re.
Viel.
HB. 5
Bey welcher Bewandtnüß, da der Herr venundant wider die ungeordnete LommMon so wenig, als wider den refolvirten Nodum trans- miffionis, in tempore etwas erhebliches eingewendet, von Allerhöchst Jhro Kayserlichen Majestät auch diese Verfügung inelyti Magiftrams keinesweges improbittf, noch ein anderes rdcribrret worden, die von dem Herrn venundancen nachhero, kam concra Lommitlionem, quam contra tran8millionem AÄorum, gethane krotellacion keinen Effect haben können, gleichwie auch die schon zum voraus ContraSententiamlmpar- tialium gemachte Einwendungen keine Attention verdienen; vielmehr aus diesem allem eine merkliche diffidentk cauffie hervorleuchtet, zumalen, da der Herr veuunciant selbst vorhero fub [9 T .f gedrohct,
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