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Solle man die Sache bello modo beyzulegen suchen.
Da doch durch die vorherige TramaLioner Er schon sattsam überführet wäre, und also dieser Bescheid so glimpflich gewesen, als Er hatte wünschen mögen, und lediglich sttConförvation seiner Ehren abgezieh- rtt hatte. -
<V>oad§. L2. Beschwehret Er sich eben so unverschambt, über des damahkigjüngernHr. Bürgermeisters Exceiknz : Die Agricola hatte beständig bey Ihme gestöcken, und auf dessen Verhetzung Ihn in der gantzen Stadt ausgeschriehen; Welches eine schändliche Lüge.
Er fähret ferner calumniando fort, und sagt: Dem Igorario Tribert (welchen Er doch zu der vorgehabten gewalthätigen Entführung aus Oberrod in das Nsenburgische, mittelste. erkauffren tto-.alr- ren-und noch einem Tauge-Nichts, selbst gebraucht) wäre das ?rotocdz «nie. dilceffum nicht vorgeleftn worden. Id «juod itcrum falfiffimum, und dieser Anschlag wäre Ihr verrathen-und ste von des lungern Hrn. Burgernreisters Excellenz gewarnet worden. Welches, wann es deine so wäre, gar nicht unrecht gewesen; DannHr. Senckenberg hielmrch wieder seinenRaths-Eydtzröblich gesündiger/ daß Er die Franckfürtische 7 urirdiÄlon gewalthatiger Weise zu violiren im Begriss gewesen, alle Anstalt dazu gemacht, und sein Conarui ad AÄumproximum gekommen.
(Zuoad §. 22,. t>. Schreibt Er: Den 31. Iulii hatte Er eine weitere venunciatton übergeben :Des Hrn. Bürgermeisters Exceilenz aber hatten die inquißtion bis auf den sten Augutt sonder Zweifel um des Willen verschoben, damit inquifitin auf sein Einrathen am 8 ten Auguffid.a. zuerst klagen könnte, und vielleicht der Ordo Iudiciorum inter qureüionem Criminalem & Confiftörialetri verworren würde.
Allein dieses sind wiederum gewöhnliche Calumnien; Dann seine Dcnundationes waren fälschlich erdichtet, und daß die A&io Stupri vioicnti Criminaüs seye, zeiget die peinliche Halßgerichtö-Ordnung, welche die Todes-Strafe darauf setzet.
Des Hrn. Bürgermeisters Excelleor hatten auch anderst zu thun, als seine stinckende Handel
sogleich vorzunehmen: Das ?ra°ten(um fatäum Concuffionis, ist also auch falsch-und More StTitkenbcrgj.i- no ein putidum mcndacium; Maßen auch die hiebey gemeldete Weibs-Person, nemlich die von Jbme bestochene Soldaten FrauWagnerin und Ihr Mann, in diffettiger Deffmion; Schriffc ihre sattsame Abfertigung bekommen werden; Und ist höchst lächerlich, daß Hr. Hofrath Senckenberg mit seinen angebrachten-und zumahl falschen DenunciatiE.Poßen und seltsamen Grillenfängereyen, auf knb-rffi. kung^ormr, SchwerdundRad, hatanstimmendörffen; Davielmehr ein^tuprum vivienrum die Tor. rur und Lebens-Strafe qualiLciret:
per Notom.
Er beklagt sich anbey ohne Ursache: Die Agricola seye erst den yten Septemh. in Airc-rk genommen - und nichts deßfalls prorocotliret worden; Maßen sie zum Audi gar nicht graviret gewesen, und man aufein ungestümmes Anlauffen gethan, welches einem andern nicht geschehen wäre.
Quoad §.23. Beschwehret Er sich: Es seyen im Verhör eine ziemliche Anzahl Nullitäten zum Vorschein kommen.
Welches aber nur Hirnbrütereyen von Ihme seynd; sintemahlen auf diese seine ebenmäßige falsche venunciarion, das officiir Domini )udiciir. weil Er Hr. Senckenberg in pundo Stupri Violen, ri bereits so starck graviret wäre, und die wenuncialioü vonJhme selbst herkame, um sich dadurch Lufftzu machen, der Hr. Richter pr-effe nicht nöthig hatte, nach der peinlichenHalßgerichts-Ordnung An, 23. 2 s. & 27. zu verfahren und dero Senckenbergischen producirten bestochenen l.aquay oder Zeugen Gr-ef. denSrnoch im Hauß hat, und Ihme wie einen Schooßhündgen schmeichle« muß, erst abzuhören, der also die Stunde in seinem Brob ist.
Das officium Domini judicis thate also Christlich bey dieser Bewandnüß, da Hr. Senckenberg in pun<äi Stupri violend so starck graviret wäre, und Er durch die von Ihme herkommende falsche Denn», ciarion sich Nur Lufft machen wolle, den DenunciatumöredtKav zuförderst selbst zu hören,und der Sachen auf dem Grund zu sehen, weil das Richterliche Amt eben sowohl auf des Denunciati Unschuld zu inquiri. ren hat, als auf dessen Verbrechen:
FICHARD. Confil. 68.N. 13. Tom. i.&Confil.43. Vol, $.N. 27.
GRANZ de Defenf. Cap. 2. Membr. 2. N. 27.
L. ß non defenditur ff.de Ptrn.
Sind also abermahl gewöhnliche Senckenbergische Calumnien: Ob hatte man Lredelcav lauter quackio. nes iuggeftionem involventes und so gar unbehörige Fragen vorgelegt.
Sintemahl dem Richter-Amt hierinnen nicht vorgeschrieben werden kan, quia Iudici Le prnba-
tio non vero parti:
L. Quingenta 12. in Ln. ff. de probat.
L, ii quando 19. Lod. deteftibus.
Meinso gehets, wann ein halbgelehrter sich in praxin meliren will, die Er sein lebtag nicht gelernet hat; Dann müssen alles Nullitsten seyn, was Ihme nicht in seine eilffSinne fallen will.
Aufdes Uredclra'»' viram ante A&am kan alles nachgefragt werden, aber auf Hr. Sencken- bergs nicht, sonst würden solche Sachen noch heraus kommen, worüber auch der strengste Scoicus, ja Heraclitus selbst, vonHertzm würde lachen müssen; Und hiebey ists wieder ein Senckenbergischer Traum, daß KredeK?.^ sich mit der Agricola zu seiner Concußion verbunden hätte.
Quoad