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()iioad §. 2 i . b. Fahret Hr. Rath Senckenberg mit seinen blendaci» und Ealumnie» getrost fort, wenn Er schreibt: Er harte beständig hören müßen, daß des jünger« Hrn. Burgemeisters Excellenr sie Agricola ausdrücklich ersuchet, in der Stadt zu bleiben, mit angehängtem Versprechen: Daß Er Ihr weniqstsienszu einer großen Geld-Strafe verhelfen wolte, und deswegen hatte Er sich endlich genöthiget gefunden, Ihme als Judici litem luam facienti (ecundum Ord. conftit. Crim. Art. lfo. A&ionem Iiijuria- rum zu denunciiren.

Vom hören sagen, Lügt man gern, das wissen die Bauren.

Ein vernünfftiger Mann glaubt nicht alles was er höret.

Wer aber selbsten einen guten Habitum jm Lügen besitzet, wie der Hr. Hofrath Senckenberg, der höret auch die Lüge,» gerne, und glaubet endlich selbst, es seye wahr, was Er auf andere lüHr. Unterdessen ists zu bewundern, daß derHr Hofrath Senckenberg die peinliche Halßgerichts-Ordmmg so sehr üraparriret-und die Arnculos anzuziehen weiß; aber den Atticulum 119. von der Nothzucht und deren Lebens-Strafe nicht finden kan; Wiewohl eben jetzo ist Er in gegenwärtigem §pho 23. b. in fei­ner äussersten Ecftafi, wie Er das so schändlich, Gewißon-loß und Pflichts-vergeßen fälschlich erkünstelte I'rotocollum de 21.1115 & 24. Febr. 1747. vor der ehrbaren Welt entschuldigen wolle, wannErnem- lich schreibet : Weil dieses Prococoll in pundro Afläffinii zum Vorschein nicht hätte kommen wollen, aus welchem die AAricala schon ohnnehin den Staubbesem meritirt hatte- per Allegara ex Bergero, Ma-j thaei 6 c Carpzov. -

Und weil Ihr also nichts Unrechts geschehen könnte, so hatte Er mmmi stmagenmt , selbst ein Protocoll verfastec, welches Er feiner Denunaation amntcn Auguft, d a. bepgeleger l)<xbe.

So muß dann die Wahrheit, daß Er ein falsches Protocoll wie ein FaUarius und Ertzbet. - - * gemacht, um seine verfluchte Nothz. - - - zu beschönen, von Ihme selbst bekennet werden;

Und wie kan Er sagen; Die unschuldige Agricola hätte nach diesen seinen ebenfalls genoth­züchtigen Aliegaiis, den Staubbesen verdienet? Da alle seine giffrige venunciaciontt lauter Sachani- sche Lügen seynd.

tzuoad §. 24. Bekennet Er in eben solcher seiner Ecfiafi Mendaciorumputidomm wieder eine)Vahr- heic: Vemlich die bepder Hrn. Burgermeistere Excellenx>en blü. um die wahre Umstanden der Sa­chen gewußt: Id quod in vim confeffi Judicialis utiliter acceptatur.

So kan der Allwissende die Wahrheit an des Tages-Licht bringen.

Dannfreylich haben sie die rechte Wahrheit gewußt, weil die Agricola solche Ihnen mit Thrä- nen geklagt, und Hr. Senckenberg hat aus Gewißens-Trieb den Vergleich Ihnen commicriret; Und weilen dann Er das falsche Prvtocolinm erkünstelt, um sich dadurch in seiner bösen Sache zu colonren : So wird Er opdmo maximo jure, als ein Falfarius erkannt, und wird derselbe in Ewigkeit bleiben, Er mag nun dagegen vor Begeisterungen fürbringen wie Er will. Sintemahl Löbliches Olkcium Examina, torium von diesem falschen protocoll absolut nichts weis, und Er dem Notario Tribert wie solcher es beschworen / auch keine ^and noch original von Löbl. officio Exmmtono hat vorlegen können/ son­dern es nach des Notarü Triberts Epd/ nur die eigene ganye -Handschriffc vom ^rn. Senckenberg gewesen.

Ja des damahligen Hrn. Burgemeisters bkoorr Exccllen-- und Hr. Senator Hupka alle Stunde beschwören können, daß sie von diesem protocoll nichts wissen, daß sie damahl dieAgricolam nicht mit Augen gesehen; Daß sie dieses protocoll nicht geführet, und daß es also ein erkünsteltes falsches Pro-

tocol! seye; Wie dann auch Löbliches OKicium Examinatorium die falfim dieses protocolli in [38.] fub rubro : Ursachen, warum Löbliches Oüicium Examinatotium des in bac Clausa das Senckenberg, con­tra Agticolam und den Friderich Btedekaw, mittelst Einer so rubricirten: Fernern Oenunciation einge- xkichte gesammre protocollum de 2 l. 22.2Z. 6c 24.. Febr. a, c. vor das Seinige nicht erkennen kan, son­dern vielmehr dasselbe pro pure falle» & fuppofitio erklären müsse, vertrefflich, solide und standhaffr dedu- c iret hat.

Mit dem einfältigen wiederhohlten Assailinio,weßfalls die unschuldige Agricola den Soldaten Wagner solle haben corrumpiren wollen, mögte Er doch zu Hauß bleiben, und wann der Hr. Hoffrath behaupren will, die Agricola habe in der Seitzin Gegenwart den Soldaten Wagner bereden wollen, daß Wagner seiner Frauen falsch Zeugnüß zu geben erlauben solte: So hätte Er es beweisen sollen.

Quoad§,2f. Klagt Er: Es wären expiLlrado injmiandianimo imdin der bloßen Absicht fchimpf- liche Aussagengegen Ihn in das protocoll zu bringen, und hiemit vielleicht einen auswärtigen Herrn kte. tcrenren zu verwirren, solche Zeugen verhöret worden, welche sonsten in der gantzen Welt nicht zugelas­sen würden; Nemlich die Seitzin, bey welcher die Agricola gewöhnet-und wo der Bredek.vr immer im Hauß gewesen, und welche auch conscia concullioni; gewesen; lccm Ihr Sohn, welcher so gar wieder der Mutter.Willen, mit der Agricola und dem Bredekaw nach Mayntz gereiset, der dem Soldaten Wag­ner herbey gerufen-und solches doch aelaugnet, und der sechsten, wie allenfalls protocolla Clonllliorialia besagen müßten, selbst wegen vielmahliger Fornicarion besirafft worden, und diese alle hätte man ohne die geringste darüber gegebene Veranlassung über alles was die Agrko geschwätzet, abgehört, ohn- geachtet man sich ex ordin. Clrim. Arcic. 2s. 6 c c. repcllantur X. de accufar: hätte bescheiden sollen, daß iairoici & iis cohabitantes auch per cap. 20. X. de accuf Concubinarii nicht zuläßig , vielmehr sich ex Qrd. Crim. cit. loc. hätte entsinnen können, daß die Herbergungen solcher perfonarum facinorofa»

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