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Protoc. foL i j*a.
solches erstlich, als sie außer Hauses gewesen, erzehlet
Gleichwohl aber hat Er drei- Tage nach dem Vorfall vom 27. Jan.
Prococ.foi. 17 k
der Köchin gedrohet, dasjenige, was vorgegangen, zu entdecken, und die Köchin hat Ihm damaht-eingestanden, daß, wann sie schwanger würde, solches von den- Hofrath Senckenberg herruhre.
In dem Monath Marcio soll der Hofrath Senckenberg ihm aufgegeben haben, der Agricola, welche damahlen wegen ihres Bruders Gefangenschafft ist das Rachhauß gelausten, zu sagen, daß sieIhn nicht beschuldigen solle.
Protoc. fol j i.
Protoc. fol. Zr a.
tz.29) Am 27. Jan. will derselbe alles, was zwischen demHofrath Senckenberg und dessen Köchin vorgegangen sevnsoll, wie eben erwehnt, mit angehöret haben.
Es hat auch die Köchin wie gesagt, ihm drey Tage hernach eingestanden, daß sie vom Hofrach Senckenberg schwanger werden könnte ; Gleichwohlen aber
besag Proroc. toi. A.s.
die Zeit, da sie aus dem Hauß wandern mußte, allbereits vor eine sehr nahe Zeit angesehen;
Dieselbe hat sich um Pfingsten wegen des beständigen Würgens und Erbrechens vor der Nachbarschafft geschämet, der Schreiber gleichwohl nicht gewußt, was dieses Erbrechen zu bedeuten habe.
Proroc. Inquif. fol. 9. a.
derselbe hat sich über seinen Hrn. niemahlen beklagen können; :
Protoc. inquif, fol. 11. a.
Gleichwohl ist es
besag Protoc. fol. 16.
einegantz falsche Auflage gewesen, als derselbe
besag Proroc. fol. 84. b.
ihn wegen seines ohnziemlichen Umgangs mit der Köchin in Verdacht gehabt.
h. 30) Dieses sind die offenbahre Wiedersprüche, welche sich in des Bredekaw eigenen Aussagen vorfinden. Wann aber solche gegen derer Zeugen Aussagen gehalten werden, so ergiebet sich daraus ferner, daß obgleich (wie oben §. i z. gemeldet) die Agricola und der Bredekaw beständig bey einander gewöhnet, mit einander aus einem Hauß in das andere gezogen, und in den: vertrautesten Umgang gestanden, derselbe dennoch
Proroc. fol. io. a.
mit der größten Unverschämtheit behauptet, daß so bald die Agticok ihm bey der Charmanrin nachgezogen, er aus dem Hauß gewichen, und gar nicht gewußt, daß sie ihm, als Er sich zum Bierbrauer Reuß begeben, in dessen Hinterhauß nachgezogen.
5.31) Weme nur die Anfangs Grunde des Criminal Procefles bekannt sind, durffte mit größtem Recht vermuthen, daß weilen der Bredekaw (§. r8.29.) den Hofrath Senckenberg des Scupri vioiea. ti fälschlich beschuldiget, mithin die diesem Verbrechen
in ord. Oim. arr. , 19.
gesetzte Lebens-Straffe, wegen seines falschen Zeugnüsses
fecund, ord. Cr. arr. 68. 107.
felbsten verdienet hat, und allerwenigstens qua relt» rericens ' per 6 . .. X. de falf.
a (0 ein faifuius zu bestraffen wäre; Neben deme aber mit der Inquiünn Agricola jederzeit in einem schändlichen Umgang gestanden (§.».) ihr zu Gefallen bey einem Banditen Anschlag Mithelffer gewesen (§ 9. leaq.) beständig bey Ihr gewöhnet, und mit Ihr in der größten Vertraulichkeit gelebet (§. l 3.) und über das aus seinem Verstandnuß mit derinquifitin (§. 27.) einen großen Vortheil zu erlangen verhoffte, mithin wenn man nur ohne Rücksicht auf das falsche Zeugnüß eben gesagte Vermuthungen zusammen nimmst, wenigstens zur peinlichen Frage gebracht werden muß.
O. Cr. art. 9.22.27. if.32.
so würde derselbe noch vielmehr sogleich mit der Agncola von Amts wegen und nach Vorschrifft
O.Er.an. 188. -89.2.-4. in welchem insgesammt der peinliche Richter ex Officio zu eben dem Proceß, als sonsten inProceffi» accufacono angehalten wird, seyn in Verhasst gezogen worden.
§. jt) Allein die FranckfurtischeLnminal.Juüi? hat andereRegeln: Dann obgleich >
8ec.Ord.Or.art. 1 r.
sonsten complicesejusdem Criminis zusammen gesanglich eingezogen, und an unterschiedenen Platzen, damit sie sich nicht über einerleyGage vereinigen kosten,aufbehalten werden, obgleich der HofrathSenckenberg
in seinem fixfiib. vom I ten OÄober
das Officium sudlet! zu dieser Schuldigkeit zu exciliren gesuchet, anbey vor seine Privat'8ati5faÄioa
nach der P H. G-0. r 19. srr.
verlanget, daß der Schreiber, welcher den Ihm zugesügten Schimpf auf keine andere Art ersetzen könte, zur Gefängnüß und Leibes-Straff möchte gezogen werden.
So ist nicht allein der inquifuin ein Defenfor gegeben worden, welcher unter allen hiesigen Hrn.
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