§.r s) Überhaupt sind auch ex prLfraÄo injuri-!NtU Lnimo, und in der bloßen Absicht schimpfli­che Aussagen gegen den Hofrarh Senckenberg m 3 Protocoll zu bringen, und hiemit vielleicht einen aus­wärtigen Riemen zu verwirren, solche Zeugen verhöret worden, welche sonsten in der gantzen Welt nicht zugelaffen werden.

DieSeitzin, bei) welcher die Agricola gewöhnet, und fcerßredekaw immer inr Hauß gewesen,

Protoc. Inqussfol. r6-fol. 2;.5ol.4r,a. welche auch erwehnter Massen ( §. antcoed. ) conlcra concussonir gewesen,

Deren Sohn, welcher besag loc. alleg.

in eben diesem Hauß gewöhnet, und welcher nebst seiner Mutter, schon eher sie in Ihrem Hauß gewöhnet, dem beständige Gesellschasst gewesen. -

Protoc. fol. 86. b.

Der besag

Protoc. fol. 37. a. 45. b.

so garaufReißen wieder seiner Mutter Willen mit dem kredekav und der Agricola gezogen, der besag

Protoc. fol. f. a.

den Soldaten Wagner, als dieser zu Bewilligung des falschen ZeugnüßeS solte bewogen werden, herbey gerufen, und

Protoc. 5 ol. 6§. b.

diesen Umstand sorgfältig abgeläugnet, der

wie allenfalls ex sÄir Consikorialibus erhellen muß,

selbsten wegen vielmahliger fcrnication bestrafft worden, sind ohne die geringste darzu gegebene Veranlas- sung über alles, was die Agricola geschwätzt, verhöret worden, ohngeachtet man sich

exO.Cr art. 25.c.repel)anturX. de accus.

hatte bescheiden sollen, daß inimici öc iis cobabicanres auch per Cap.rs.X. de accus, concubinarii nicht ZUlaßig, vielmehr sich ex ord. Cr. cit. loc.

hätte entsinnen können, daß die Herbergung solcher perlvnarum iaeinorolärum illdicium ad rorruram Zie­het, und daß

Secund. eund. Text.

des Seitzin vita ante aäa ihn ebenfalls ad torturam gravi«, wie dann derselbe über dies anjetzo qua tdtk reticens

per c. 1. X. defals. als ein falfarius zu bestrafen tft.

§.2,6)$DUt allen diesen Umgangen hat aber man vergebens gehoffet, der Agricola durch zu helfen; Denn als endlich bey diesen anhaltenden Nullität» wnt> Tergivetfationen der HofrathSeneken^ berg sich entschließen mußte, am 4. 5 ept. diese und andere Umstande, besonders, daß die inquifiun sich vor etlichen Leuchen berühmet, was Massen sie alles aufvorhergängiges Anrachen des jünger» Hrn. Bürger­meisters zu thun pflege,

in ein imprellum zu verfaßen, anbey rund erklarete, daß er dieses Impressum, wo Ihm nicht Juftiz wieder­führe, überall austheilen würde, ist endlich 3. Tage hernach die Inquifitin inbassnret worden.

§. 27)Es hat also auch das mit demSchreiberßredeka v unterEinmischung vieler impernnemium contra O. Cr. art. ico.

geführte Verhör, der inquifitin um do weniger geholfen, da derselbe als famulus expullus pro inimico geachtet wird.

Farinac. de teft.qu. jf. n. 144.

Verfolglich in dieser Eigenschaft so wohl, als weilen er beständig bey der inquifitin gewöhnet, und mit Ihr inder größten Vertraulichkeit, ja so gar einem schändlichen Umgang gelebet(§.8.A. 10. n )

per. Or.Cr. art. zi.e. repellantur c, cum oporteat 19. c, inquificionis 21. §. i.X.de accuf.

auch durch i>« Agricola Concuflion und deren heyrach Geld zu erlangen trachtete, wie Er solches Protoc. fol.ss.a. gestehet, nicht allein vhnzuläßig, sondern vielmehr

per Art. 2 f. 31. 0 . Cr.

selbsten gleich anfänglich zur Captur und Tortur eben sowohl als die Agricola reif gewesen, und in allen seinen Aussagen verrathen, daß er concuffionis complex seye.

§.28) Derselbe will

Froioc-Inqnit fol. n. b. teqq.

sechsten in der Nacht am 27tenjan. angehöret haben, daß der Hofrath Senckenberg die Agricola mit Ge­walt zu seinem Willen gebracht. An einem andern Ort aber

Protoc.fol. 's. a.

hat er solches erstlich von der Köchin, als diese aus dem Hauß gejagt worden, gehöret.

Einmahl hat die Köchin von dem , wasam 27. Jan. vorgegangen seyn soll, ihm

protoc. fol. <?. a.

so lang sie noch im Hauß beysammen waren, nichts sagen wollen, und ihn würcklich

Protoc.