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Protoc. InquiC fol 7. a.
vernommen, und ihm, damit er ja wisse, was er zu kaugnen suchen solte, von fol. i i.a, bis das gantzeVerhör durch, lauter qurellionea üiggellionem involvemes
conrral.. i.§. i.ll. de qusft.O.Cr.art, 31, fS.
auch so gar
wie fol.,;.r8. bezeugen,
nicht dahin gehörige Fragen vorgeleget, und damit nicht etwan
fec.Ord Cr. art. if.
auf seine vitam anreaÄam könte nachgefraget werden, seine Aussage
fol. 7. a.
daß er aus der Graffschafft Oldenburg seye, ohne weitere Nachfrage, getreulich medergeschrieben, woöey man aber dennoch nicht verhindern können, daß nicht der vredeKaw (wie unten §. r 8. gezeigt soll werden) gar klärlich verrathen hätte, daß er mit der inquifidn sich zur Concuffion des Hofrath Senckenberg per- bunden habe.
§. 23) b. Da immittels der Hofrath Senckenberg noch beständig hören mußte, daß die Agri- cola sich öffentlich verlauten lassen, was muffen der jüngere Hr. Bürgermeister sie ausdrücklich ersuchet, in der Stadt zu bleiben, mit angehangtem Versprechen, daß Er Ihr wenigstens zu einer sehr großen Geld- Strafe verhelfen wolle, fände sich derselbe, da er schon gedachtem Hrn. Bürgermeister mehrmahlen, ohne daß Ihm deßfallsfutti^ widerfahren, ein gleiches hinterbracht hätte, endlich genöthiget, ihm in einem am n.Augufti erlassenen Schreiben, afö Judici lirem luam faciemi.
fcc. 0. Cr. arr. 1 fo. a&ionem Injurferum zu denuncnreN.
[14.] [28-]
damit auch das dem Angeben nachsvld. §. ro ) nicht vorhandene Prorocoll inPunÄo Alläilln« zum Vorschein kommen mögte, faßete derselbe den Entschluß, aus denen Ihme (§. 9-10.) nunmehro bekanntgewor- denen Umständen, aus welchen die Agricoia schon ohnehin den Staubbesen verdienet hätte.
Dn, de BERGER in Ele&. Crim. p. it j.
Ant. MATTH, de Crim. in Proleg. c. i.n. 14,
CARPZ. Pr-Rer. er. qu. 19. n. f jfeqq.
und also, weilen ihr durch nichts ein Unrecht geschehen konnte,
tec. CARPZ loc. allcg. qu. 9 3. n. 60 .
innocenri ftratagemate selbsten ein Protocollum zu verfaßen, welches er einer am I2. Aug.bey Löbl. Exami- natoiio übergebener Denunciation
[16.]
beygeleget-
§. 14) Als gedachtes Prorocoll bey Löbl. Examinatorio überreichet worden, hat der jüngere Hr. Bürgermeister selbiges sogleich aufden hochlöbl. Schöffen-Rath getragen, da dann, obgleich beyde Hrn. Burgermeisiere, welche um die wahre Umstände der Sache wußten, (§. 20.) zugegen waren, dennoch
.[19-]
eine Resolution erfolgte, in deren 6ne ullo indicio der Hofrath Senckenberg der lnrerverllonir vom Original dieses Prorocolli und also
{ ec . 1 . 1.5 4 L.iä,§,2.
eines faifi beschuldiget wurde, da doch (ex §. 22.) dem vorherigen Vorgeben nach, kein krorocoli geführet sevn solte, und vielleicht
ex arr.5. r8r. 192. O. cr.
nicht minder der in
1. 5. §■ 2. ft. mand.
befindlichen Vermuthung, derUnterlassung des Prorocolli exl. 1. §. 3. ff. de leg. Corn.de falf.
L. 14. pr. C. delndic.
CARPZOV Pr. qu.9;. n.62.
mit mehrerm Recht eine so verhaste Benennung könnte beygelegt werden Gleichwohlen hat hernach
[38-]
Löbl. Examinatorium in einer gantzen Ausführung erwiesen, und
Proroe. Inquif.fol. 67. b.feqq.76.b.feqq. . . «
durch verschiedene Verhöre dargethan, daß die beygelegte Copia Prorocolli nicht ächt seyn könne, dabey aber die wahre Umstände der Sache niemahlen angegeben, ja fo gar als der Hofrath Senckenberg
£15»]
angezeiget, daß noch nachhero die lnquilllin denSoldatenWagner zum Affaffinio corrumpicen wollen,«.daß
wie [13*] angegeben, „
die Agricvla in Ihrer Haußfrau Seitzin Gegenwart denselben bereden wollen, daß Er ferner Frau, falsch Zeugnüß zu geben, erlauben solte, darüber niemahlen ein Verhör angestellet worden.
E §. 2f)