menfe Februar, (besag (§. 9. m.) in pundo Aflaffinii geführet werden föSctt / ÜNgeftaget, V0N beydM Hrn. Burgermeisieren aber
§7t , besag derer Anlagen fub 6gno i,
x^.zur Antwort erhalten, daß dergleichen nicht vorhanden sey.
§. 21) Bey diesenUmstanden wolte der Hofrath Senckenberg nicht langer Anstand nehmen/ seine Denunciacion einzugeben Es erfolgte aber auf den Vortrag des altern Hr. Bürgermeisters/welcher wie allenfalls ein hochlöblicher Schössen-Rath angeben wird,^ dahinaus gienge/ daß der Senckenberg sich mit seinem Schreiber verschwägert hätte/am is.Zulii c. a. der schimpfliche und eine Überführung des Hofraths Senckenbergs zum Grund setzende in Hdi; befindliche
Schöffen-Raths Bescheid/ daß beyde Hrn. Burgermeistere (welche wie oben tz. 16. erinnert, nur vor einen zu halten) die Sache bello modo beyzulegen suchen sollen.
§. 22) Worüber dann zwar der Hofrath Senckenberg seinen Verdruß annoch verborgen/ jedoch/ als Er vernähme/ daß die Agricola beständig bey dem jungen Hrn. Bürgermeister stecke/ und auf dessen Verhetzen ihm
wie es ex Protoc Inquif. fol. 22. b. feqq. erhellet/ in der gantzen Stadt ausschreye/ endlich die Veranstaltung machte, daß Dieselbe
wie es in des von der inquifidn N 2. ad [ 22 *] zum Zeugen angerufenen Norarii Hrn. Iriberc Aussage/ Protoc. Inquif. fol. 79. b. 84.
welche aber nach dessen Sage nicht richtig ad Protocollum genommen, noch Ihm ante Difceflum vorgelesen worden/ ingleichem zweyen am 29. lulii an den jungem Hrn. Bürgermeister erlassenen Senckenber-
gischenSchreiben [i I.] [i I.J b. und einem in Original; vorhandenen Antwort-Schreiben des jungem Hrn Bürgermeisters enthalten/ durch eines dazu bestellten Mannes freundliches Zureden zu einem Spatziergang ins Asenburgifche solte bewogen und alldorten aufgehoben werden.
Dieser gantze Anschlag aber ist . r
wie gedachter Hr. Notar. Tribert aus der inquifirfn Mund gehöret zu haben, beschworen kan,
um deßwillen zu nicht geworden, weilen dieinquilmn den morgend, ehe sieaufdas Land gegangen, mit dem jungen Hrn. Bürgermeister eine Conferenz gepflogen, und (ohngeachtet es ihm nach Anleitung §. is. lieb seyn sollen, wenn ihn auswärtige einesinquifiriona Procells; enthoben,) von Ihmgewamet worden, sich ja nicht weiter als in das Franckfurtische zu wagen.
§.12) b. Am 31. Jul» gäbe der Hofrath Senckenberg von neuem eine Denunciacion bey dem Löbl. Examinacorio ein. Der Hr. Bürgermeister aber hat die Inquibcion wie
Proroc.Idciuis.toI. ».
zu ersehen,bis auf den 9. A ugust; sonder zweifel um deßwillen verschoben, damit lnquiiinn aufseinEinrathen wie £22.3 zeiget,
am 8 Aug. zu erst klagen könte, und vielleicht der ordoJudiciorum Inter qusstionem Lriminalem & Con. fifloriakm verworren würde
Indessen ist schon am 18- Augufti
Protoc,Inquif.fol. i- 7. fol. iO # 22. b.
das fadum Concuffionis gantz klar und deutlich durch eine Weibs-Person, welche die Inquistlin selbsten
N. 2 . ad [22.] zm Z' Ugin angeruffen, mithin
iecunej.farinLc.de teftibus qu.^a.N. 113#
«ine probationem femipienaai-unb deren Mann, welcher den andern halben Beweist ausmacht, an den Tag gekommen, die Agricola aber dennoch, ohngeachtet der Hofrath Senckenberg
[ 12 .]
genugsam dargethan, daß solches zm inbaLixung und dev^rmr fecund. O.Cr. Art. 23«
hinlänglich ftye, ja so gar
ex 0 . 0 . Arr. 69.
bekannt ist, daß dieselbe bloß auf diese Aussage allschon dürffte verurtheilet werden, erstlich drey Wochen hernach, nemlich den 7.8epcembr a. c. in Verhasst genommen, von dieser inbatKirung aber, sonder Zweif- fel wegen des guten Beywissens nicht das geringste ad Prococolium verzeichnet worden, ohngeachtet sonsten der junge Hr. Bürgermeister
wie das Protocoll Eifsmann, contra Henning fol. I. bezeuget mit Inbatfcirungen gar nicht zu zaudern die Gewohnheit hat.
§.23) Wahrenden Verhörs sind, wie es sonsten hier sehr gewöhnlich, in dieser Sache auch vielleicht mitFleiß geschehen, eine ziemliche Anzahl Nullitäten zum Vorschein gekommen.
An statt daß auf die von dem Hoffrath Senckenberg
liz.)
gegen den Bredekaw am 10. Aug. eingegebene Denunciacion erstlich der von ihm angezogene Zeuge verhöret, und die Umstande seines Angebens hatten untersuchet werden sollen,
O . 0 . Art. 2j.2f.27. wurde der ßredekavr selbsten
Protoc.