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§. 16) Gleichwie auch dem Hofrath Senckenberg aus verschiedenen Exempeln,
welche Er auferföroern mit Zeugen erhärten wird, und ro 2.1 i» 6»e schon tum- MÄlicer berühret/ J
bekannt wäre, daß der ältere Hr Bürgermeister (vor dessen und des jungem Hrn. Bürgermeisters hochansehnliches Ambt und des erstern große Verstands Gaben übrigens derselbe die behörige Rücksicht niemahlen vergessen wird) außer denenLeuthen, welche ihm blindlings gehorchen, und denen, welche Er zu seinen Absichten brauchet, vor den übrigen garttzen Theil des Menschlichen Geschlechts nicht eben gar erwünschte Gesinnungen hege, welche Er dem nachVerhalt der Vortraglichkeit auf alle gute oder böse Seichen lmckbaren jüngeren Hrn. Bürgermeister nach Gefallen einzuprägen wisse, als trachtete derselbe vor allen Dingen dahin, daß er die Agricok aus dem Franckfurtischen ckerücorio bringen möchte, und
stunde hiebey ^gscardo de Probat. Concl. 1056. N. 44, & Goncl. j ? 2.N. 47.
in der Versicherung, daß wenn Er gleich um zu diesem Endzweck zu gelangen, allerhand ihm sonsten nachtheilige Erklärungen selbsten ober durch andere mußte machen lassen, solches ihme dennoch in gegenwärtigem Fall um so weniger zum Schaden gereichen könnte, weilen der Tra<äatus de cogendo ipfum per me» tum accuiationis ad dandum pecuniam, als welcher
lecundumB Dn. deßerger aecon. Jur.L. 11 i.Tir. 10. §. f.&l 2 £ de concufl) eine wahre Eoncullionem in sich fasset, leichtlich zu erweisen stunde, und würcklich s§. 7 .14.) erwiesen worden, daher aber inAnsehung aller daraus sonsten entstehender Folgerungen, gegen ihn nicht einmahl
eine Vermuthung erwachsen konte.
§. 17) In dieser Absicht ersuchte derselbe, als Er um die mitteIunü sich inMaynß befände, einen vertrauten Freund, welchem Er den Verlauffder Sache erzehlet, an die Agricola ein Schreiben abzulassen, und sie dadurch nach Mayntz zu bringen, welches dann derselbe unter seiner Hand und Pettschafft jedoch mit erdichtetem Nahmen bewerckstelliget,
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und sie darinn ersuchet, alle Ihre Sachen sogleich mit von Franckfurt zu nehmen, und'an einen andern Ork zu reisen. - . -« "
Dieselbe stellte sich auch zu Mayntz würcklich ern, erklahrete auch auf beschehenes Vorhalten, daß sie jederzeit mit dem Schreiber gehuhret, und das Angebengegen den Hofrath Senckenberg, um nur Geld zu erpreßen, gottloser Wesse ersonnen wäre, gantz frey, daß sie den Schreiber zu heprathen smnes wäre, wolte aber von allen Vorschlägen, diesen einigen nicht annehmen, daß sse aus Franckfurt gehen solte, worüber dann dieselbe abgewiesen wurde, zu allerletzt aber cm Schreiben des altern Hrn. Bürgermeisters an den Hofrath Senckenberg bepbrachte, worinne jener des Weibsstückes Beschuldigungen, wovon sie Ihm jetzo erstlich solle Eröffnung gegeben haben, ohne jedoch solche anzugeben, vor bekannt annahme, und Ihn gleichsam zu einem Vergleich mit der Hure nöthigen wolle
wie solches allenfalls exOriginali kan erwiesen werden.
§. 18) Der Hofrath Senckenberg sähe nunmehro allzuwohl, daß er in Feindes Händen wäre, berichtete jedoch dem ältern Hrn. Bürgermeister sogleich, daß alles was geschehen, nur dahin abgezielet, damit die Hure, wegen ihrer ohnwahren Beschuldigungen an einem andern Ort ihren gebührendcn Lohn empfangen mögte.
. Als derselbe nach Verlauffvon vierzehen Tagen ausder Pfaltz wieder nach Franckfurt käme, mußte derselbe mir gröstem Erstaunen vernehmen, daß die Hure ihn so gar bey seinem Bruder Herrn Doktor Senckenberg in einem DUier,
welches ebenfalls in Original, kan vorgelegt werden,
beschuldigt hatte, als ob Er sie mit Gewalt zu seinem Willen gezwungen, und daß der altere Hr. Bürgermeister gedachten Hrn. Doüorcm Senckenberg in seiner Abwesenheit zu einer nansa<äione fuper hoc crimine per negotiorum geftionem verleiten wollen.
h. 19) Der Hofrath Senckenberg nähme sich gar nicht an, als ob Er hievon Wiffenschafft hätte, sondern höhrte alle des Hrn. Bürgermeisters Vorschläge, (wobey aber von der Nothzucht niemahlen das geringste Wort gefallen, und der Hofrath Senckenberg immer erkläret, daß Er alle diejenige, so Ihn nur der fornicarion verdächtig hielten,
wie diese Erklärung auch ^Z 2 .^ geschehen, vor keine redliche Leuthe erkenne) gantz gelassen an. Der Schluß aber gienge wie ex Originalibus kan erwiesen werden,
dahinaus, daß der ältere Hr. Bürgermeister beständig darauf beharret, dieHure samt ihren 6alant» von welchem Er die Vermuthung hegte, daß Er einen willigen Hahnrey abgeben würde, in den Schutz oder das Bürgerrecht zu bringen, dahingegen der Hofrath senckenberg unter allerhand vor diese Leuthe an andern Orten anerbottenen etablidements dieselbe nur in ein ander Territorium zu bringen suchte, untzim- mittels,
wie er schon j[l7*] angegeben
in denen benachbarten Herrschaffken, mittels Einsendung des Beweises, die Veranstaltung dahin machte, daß dieses Weibsstück, so bald es sich m ihrem Terrkono einfände, gefänglich eingezogen würde.
h.Lv) Nachdem mm durch des Hrn. Bürgermeisters beständiges Verlangen, nach einem in Franckfurt angeseßenenwilligen -hahnrey und des Hofrath Senckenbergs beständiges Verlangen, daß die Hure in einem andern lermorio auögeveitscht würde, NeTra&aten sich zerschlagen, hat letzterer um den Animum dieses Weibsbildes bey feiner vorhübendcn Dennnciation zu erweisen, nach dem Prorocoll so
D 2 mente