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lichen Halß-Gerichts-Ordnung Art. ir. allerdingst gemäß gethan hat, unsert wegen Camion pro Lanskadio-
ne Lc Expensts zu fordern. , . . '. r ' . _ .■. n . ..
Allermassen kundbahren Rechtens: Daß em falscher venuncator zur Sausfaäion für Ehre, Kosten und Schaden angehalten werden solle; Äquidemkalstisdenunciatotnon probans kaltarn denuncia. rionem, incidic inTurpillianum Sc calumniari prselumicur.
MASCARD, de prob. Cond, jo 6 . N. i.
Et ejucmodi falfus Denunciator, qui non probat denunciationem> & hoc facit tanquam privatus (praeprimis j» propria Caufa) in Satisfa&ionem & Expenfas condemnatur.
MEV. p. i. Decif.41. n. j,
FABER in Cod. Lib 9. Tit. %. Def. 9.
MEV, p.9. Decih ioj. N. 3.4.
Go hat Er dennoch dadurch (man weiß wohl wie) so viel auszuwürcken gewußt, daß laut [ 93 -] unterm 6ten Novembr. 1747. ein Kayserk, allerhöchst zu venerirendes Reicriprum an Einen Hochedlen und -Hochwelsen Magistrat ZU Franckfurr dahin ergangen: Rayserl. Majestät säheten nicht ab, warum man Ihn Senckenberg zu einem accularorischen Proceß wieder den Bredekav gleichsam zwingen und gegen diesen nicht ebensowohl-als wieder mich Agifcolam ex Officio inquinren-oder auch gar von Ihme als einem Raths-Lollezen eine besondere Camion verlangen wolte; Es schiene also eine ^nimoii- txt mit unter zu laufen; Also befehleten Ihco Rayserl. Majestät gnädigst doch alles Ernstes/ daß falls Bredekavv keine Caution de judicio lifti & judicatum pari bestellen könnte, derselbe sofort --und ohne Ihn Senckenberg deßfalls im geringsten mit einiger Cauriona - Leistung zu behelligen, zu gefänglicher Hasst zu ziehen-und dasjenige was Senckenberg wieder mich und Ihn Bredeka-^.denundiret, durch eine unpattheyische CommiMon untersuchen lassen, hiernachst nach Vorsehrifft der Rechten bis zum Spruch verfahren, das Urtheil hierauf behörig zu publiciren-und die schuldigste Anzeige in Zeit 2. Mo- nathen zu thun.
Wie dann auch der unschuldige Bredekaw hierauf in Arreft gezogen worden , inaudito plane Exemplo. chaß ein Zeuge, der nichts als die Wahrheit in punÄo des Smckenbergischen äkupri Violenri, mittelst leiblichen Eydes betheuren solle, deßfalls in Hasst sitzen muß: Welches einem cordaten Juftitiario warlich durchs Hertze gehet , allein, nur daher rühret, weil Senckenberg lauter Faha nan-ata angebracht, und dadurch ohne mich und den Bredckaw zu hören, einseitig dieses Kayserl. sonst allerhöchst zu veneri. VCttÖC Conclufura fub Sc obreptitie plane erschlichen hat.
Es gereichet aber inzwischen mir und Ihme Bredekaw zu nicht geringem Trost, daß Ein
-Hoch-Edlerund Hochrveiseu Magistrat /ckn seinem alleruntetthanigsten Bericht, tub ^173.,! lom.;. Adtornrn an Seine Rayserl. Majestät vorgestellkl - Daß< WVNO S«nck«nberg Bayserl. Majestät nickt falsch berichtet-und was mit einem falschen Protokoll paffirrt seye, nicht verhalten hatte: So würden Rayserl. Majestät befunden haben, daß Senckenberg Ihn Magistrarnm einer Animoch-rc mit Wahrheits-Grund nicht beschuldigen könnte; Mich die Azricolam habe Eraufseine hesstigeinstLn^.auf seine Gefahre vorhero schon in Arrest gebracht; Magistratus hatte also, bis Er Senckenberg de-Nr Btede- super injuriis Sc damnis caviret, Anstand genommen; Weilen aber die Bekanntmachung dieserUm- standen dem Senckenberg bl 3 . zu gar schlechten Ehren gereichen würde/ und Magist, arm seine Exi- stimation in der Ihnen reeommendirten Conliderarion daß Er ein Collcga und Raths-Freund seye, gerne so lange schoneten, als Magistrams ftlbst nicht zu Vertheidigung seiner Ehre, wegen Ihme, so injmiose beschuldigter Nullirajten und deßfalls so hart angegriffener Obrigkeitl. Richterlicher Ehre und Handhabung der ohne Ansehung der Person, dem Armen wie dem Reichen gleich durchgehend zuadministrirenden Gott geheiligten Justh. zu einem andern vergemüßiget werde.
Unterdessen aber Rayserl. Majestät ohne dem Magistratischen alleruntetthanigsten Bericht vorhero zu verlangen, sogleich allergnadiqst-jedoch auch alles Ernstes befohlen hatten, den Bredekavr zu verhassten, falls Er keine Caurlon stellen Ponte : So hatten sie dieses zwar thun müßen, und inzwischen die Unfuchungs-Lommilston Hr. vodori Schneider und Hrn. von Ochsenstein aufgetragen, wieder welche als rechtschaffene Männer, Senck-mberg nichts einzuwenden hatte; Sie wollen sodann NB._ c mß fatts inßrucia, die Acten auf eine Reichs-Stadt senden, damit Dieselbe solche aufeine unpartheyische Ju« riften Facultst jutn Spruch Rechtens versenden könnte, weil Magiärarur gantz unpartheyifch handeln- und nicht einmahl wissen wolte, was es vor eine Juristen Faculracr seye.
Mithin werden dann die hocherlauchtete Hrn. imparrialer auch hieraus ersehen, daß sowohl Ich als Bredckaw durch lauter Senckenbergische falsche blarraca, unschuldig in Arrest gezogen worden-und also deßfalls zu relaxiren seven; Sintemahlen es ein hyfteron proreronift, daß Ich als eineWeibs-Person, welche wieder meinen Willen gewaltsamer Weise von Ihm Senckenberg genothzüchliget worden-und also pars isefa bin, und Er Bredekaw nur deswegen, weil Er denLermen in der Nacht gehöret-und ein Zeugnüß darüber abzugeben, requiriret worden, im Arrest sitzen sollen; Aufsolche Weise könnten Mörder , Diebe, Straßen-Rauber, Sodomircn und andere Malefkanceti trefliche Sache haben, wann siepar- tem kfam cum teftibus in das Gefangnüß bringen - sie aber als Makstcancen frey ausgehen-und darzu lachen könnten.
Pro yto Das Fa&um desan mir verübten 8rupri Violenri selbst betreffend, zeiget meine Abhörung ad ktorocoilum , daß solches in der Nacht vom 27ten Januarii 1747. geschehen, nachdem Hr. Gegner um sein unzüchtiges Vorhaben desto ungehinderter in das Werck zu setzen, alles zuvor extraordinair frühzeitig schlafen gehen heißen; Da Er dann, wie bas Protokoll besagt, nach »o. Uhr vor meine Schlaf- Cammer gekommen, und unterm Pr*cext; Daß Er mit mir zu sprechen hatte, die Eröfnung meiner
Thür