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Der höchste unö lezt/Kll ist Diienftesentlassung.

§. 30.

Imiere Diensteöverhälniisse der Kot-donsmanu- mannschafr unter sich.

Die gemeine Mannschaft ist dem Rittmeister im Dienste untergeordnet, sie erhält von ihm alte Befehle und Anweisungen zum Patroulliren sowohl, als zu allen Arten von Dienst.

De.r gemeinen Mannschaft wird also al.s stren­ge Dienste^psticht eingeschärft, eine diesem Unters ^ordnungsverhältniß entsprechende Achtung für hie Person des Rottmeist.Ws stets zu.bezeugen.

Indem der Rottmeister Werft über den ge­nauen Dienftesvollzug responsabel gemacht wird, so erhält er auch die Gewalt, seine untergeordnete Mannschaft.wegen Dienstesgebrechen in Arrest auf .dem Kordonhause zu setzen, und ihr alle Zeichen Lsts öffentlichen Dienstes wahrend des Arrestes abzu­nehmen. Dieser Fall muß aber, bevor noch die Ilrrestzeit 12 Stunden lang gedauert hat, historisch stmständlich als Ärrestursache zum Landgericht, durch «inen schriftlich oder mündlichen Rapport 0.0 m Rotts Meister angezeigt werden , von wo aus weitere Be- 'fehle ^folgen.'

(Der Beschluß folgt.)

Verschiedene Kundmachungen»

Uusschreibnng.

<Den Verkauf des Heilbades zu Empfing nächst Traun­stein betreffend )

D.« man von «Seite der dießortigen Stadt ent­schlossen ist, das zu derselben eigcnthümlich gehörige .Heilbad zu Empfing nächst Traunstein auf allergna- digste Ratisikation einer königl. Landesdirektion von Baiern an den Meiftgebenden zu verkaufen, oder in Bestand zu überlassen ; so wich solches zu Jeder­manns Wissenschaft und zu dem Ende kundgemacht, damit sich diejenigen, welche Lust tragen sollten, gemeldtes Heilbad .zu kaufen, oder in Bestand zu nehmen , bey umstehendem Dtte melden, und nach vorgenommener Besichtigung ihr Kaufs - oder Pe- standsanboth längstens bis lezten düst Monats zu Protokoll geben können, indem schon im Monat May die Badzeit Antritt und bis dahin ernanntes Bad gebraucht werden sollte.

Lieber dieses wird bemerkt, daß erholtes Bad für UnterschiedliKe Krankheiten mit Nutzen angewen- vet werden -könne, und in einem'Sudhaus, Hann den dabey vorhandenen Kesseln und Badwannen, ferner en einem mu erbauten Holzstadel, item in'

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einer großen Badhütte und Mey kleinen berley Hstt- Leln bestehe, ^otum den i2ten April xgo7. Kbnigl. bai er. Stadt - C.o mmrssari.at und St a d tma g ist ra t T ra unsi ei n. Endorfer, Landrichter und Stadtkommiffar.

Pirank, Bürgermeister.

G-etreidverstergerung.

Bis kommenden Montag den 2/sien April wer­den in hem Schlosse Wild/nholzen, welHes im königl. baier. Landgericht Schwaben entlegen ist, den Meist- biethenden gegen gleich baare Bezahlung nachbe- ngnnt.r Getreidsorten verkauft werden, *

An Weizen - 7 Schaffet,

A.n Kornn - 70 Schaffet An Gersten - 13 Sch äffet An Haber - y 8 Schaffe!

Welches hümit zu J-edenimmnS Wissenschaft ber kanyt gemacht wird. Den yt.en April 1307 *

K önigl. baier. Lan dg ericht Schwaben, als mild.e Stiftungs-Administration Wisd.en h o lzen.

Sartori, Landrichter.

Von königl. bakerlschen Landgerichts wegen.

Nachdem Johann Gaigl, bürgerl. Bortenma­cher und Hausinhaber in Mies.bach einen solchen Schuldenlast kontrahirt hat, daß man die Gant zu dekretiren für nothwendig fand, so hat man in sei­nem Schuldenwestn Dienstag den .lösten Aprilsä li- quidandum, Samstag den Zysten May exci- pienäum, und Dienstag den Kosten Juny con» cluäenäum angesetzt.

Es,werden daher Sawmtliche, welche am be­sagten Gaigl Forderungen zu machen haben, hiemit (ub poena praeclusi zrorgcladen, an den bestimm­ten Tagen hierorts zu erscheinen , und .ihre Rechts- nothdurft ^rotoco'.lsw abzugeben.

Miesbach dm 28 ften Marz 5307.

Max Graf von Preysing, Landrichter.

Steckbrief»

Ein lediger Baucrnknecht Johann N. welchem ln.der Gegend von Armstors des königl. barer. Land­gerichts Landau im königl. Niedrrbaierischen Hofge- richtsbezwke Straubing gebürtig ist , machte sich am 29. Rovbr. vor. Jahres unter dem Frühgottesdienste auf der Ein öde Spizelsberg, des königl. Landgerichts Landshut eines Rauhes selbst nicht ohne Mißhand­lung de^lm Hause angetroffenen.Bäurinn schuldig.

Die Fb.icht war sein Rettungsmittel, welche ihn den Händen seiner Verfolger, und bisher der gerech-