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Der höllische Geist in Raiten, Landgerichts Traunstein, VikariatS Schlehing, Dibzes Chiemsee.

(Fortsetzung.)

Ehe wir die Kämpfenden im Handgemenge erscheinen lassen , will es die Ordnung des Gegen­standes, daß wir zuerst die Waffen untersuchen, Mit welchen der leidige Feind auf das Gras ge­worfen werden sollte.

Der Schild, mit welchem Herr Mathieß feinen Klienten deckte, war ein Büchlein, unter dem Titel:

Der Name Jesu, das leichteste und sicherste Mittel wider alle Anfechtungen.- Zwölfte Auflage Mit Erlaubniß der Obern. 1305. Seit. 78 in kl. 3.

Der Speer, dem Feinde damit die tödtli- che Wunde zu versetzen, ein Vildlein in nach be­schriebener Form:°

Es stellet das vom Schimmer umglänzte Ana­gram des Jesu -Namens vor, auf dessen Mitte die Weltkugel, und auf derselben das Jesukind mit Sem Kreuze in der Hand sich befinden; unter dem Namen die drey Kreuzesnagel. Oben eine schwar­te Wolke> und über derselben die Aufschrift aus Psalm no, 9:Sein Name ist heilig und er­schreckliche" Zur Seite des Namens zwey bethen- de Seraphinen auf Wolken knieend-, und an der untern Seite zwey scheußliche Teufelsgestalten; aus­serhalb dieser Gruppe die Aufschrift:Wer ist wie Gott? heilig, heiligheilig." Dann noch folgen­de Beschwörungsformel.-Durch die Kraft des al- l-erhcilrgsterr Namens Jesu, befehle ich dir höllischer Geist und deinem Anhänge, daß du augenblicklich von mir und allem meinen Sachen abweichest, im Namen Gott des Vaffters, und des Sohffnes-, und des heiligen Eeiffstes, Amen." Das Ganze be­schließt Taus - Zuname und Wohnort des Künstlers.

So erschrecklich und sicherwirkend dieses^Kampf- Instrument den Lesern zweifelsohne Vorkommen Uwd> hält es doch keine Vergleichrmg mit dem Schil-

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Le aus, mit welchem Ehren - Mathieß feinen Helden zudeckte. Hierift alles aufgemalt, was einen Kampf­lustigen in die nämliche Zuversicht und^ jene erstau- nungswürdige Tapferkeit ve rsetzen muß, kraft welcher einst der berüchtigte Ritter des Cervantes alles, mit dem glänzendsten Erfolge, wie wir sämtlich wissen, zu Boden warf.

(Die Fortsetzung folgt.)

Plan einer Dmistesinstruktion für die in de« königlichen Landgerichtsbezirken aufgestellts PolizcykordonSmannschaft, nach allgemei­nen Polizey - Grundsätzen und positive« Polizeyverordnungern

(Fortsetzung.)

§. 29^

Dev Rottmeister macht alle die im Dienst ver­kommenden Rappvrte an das Landgericht, die Mann­schaft aber an ihn.

Er verfertigt alle Wochen dreymal die im Patroulldienft vorgeschriebene Tabelle, und schreibe an. dis geeigneten Rubriken das Erforderliche hin-' ein, er übergiebt die sammtlichen PatroullstabelleN alle Monate zweymal an das Landgericht, und zwar am igten und lezten Monatstag, _ an wel­chem Tage- er MgMch einen Konvuitsrapport über die Aufführung, der ihm untergebenen Mannschaft) über ihrcn Diensteifer und Aeeuratesse noch beson­ders beylegt.

Der Rottmeister überreicht alle Vierteljahre ein schriftliches Verzeichniß über den Stand und die Zahl der vorhandenen Monturs - und Armaturs- stücke nebst sämmtlichen Fornituren.

Er empfängt vom Landgericht die Löhnungs- geldee für die Mannschaft zur ordentlichen Aus- theilmrg.

Lebhaftigkeit im Dienste, Unbestechlichkeit und Nüchternheit sind die Hauptmomente im Dienstkas ra-kte-r eines Kordonsrottmeistcrs.

Stra fgrad at i o n.

Ein Disnstesfehler wird vom Landgericht das erstemal mit Perfonalarrest an dem Rottmeister bestraft.

Eine härtere Strafe tritt auf der zweyten Stufe ein- durch die Suspension von der Rottmei- stesstelle, und vorn Geldgehalt auf 3 oder mehrere Tage, wo inzwischen ein gemeiner Mann die Funk­tionen des Rottmeisters macht, dessen Standesge­halt bezieht, der Rottmeister aber während der Dien- stpssusprnsion nur gemeine Drannslöhnung erhalt.