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Der höllische Geist in Raiten, Landgerichts Traunstein, VikariatS Schlehing, Dibzes Chiemsee.
(Fortsetzung.)
Ehe wir die Kämpfenden im Handgemenge erscheinen lassen , will es die Ordnung des Gegenstandes, daß wir zuerst die Waffen untersuchen, Mit welchen der leidige Feind auf das Gras geworfen werden sollte.
Der Schild, mit welchem Herr Mathieß feinen Klienten deckte, war ein Büchlein, unter dem Titel:
Der Name Jesu, das leichteste und sicherste Mittel wider alle Anfechtungen.- Zwölfte Auflage Mit Erlaubniß der Obern. 1305. Seit. 78 in kl. 3.
Der Speer, dem Feinde damit die tödtli- che Wunde zu versetzen, ein Vildlein in nach beschriebener Form:°
Es stellet das vom Schimmer umglänzte Anagram des Jesu -Namens vor, auf dessen Mitte die Weltkugel, und auf derselben das Jesukind mit Sem Kreuze in der Hand sich befinden; unter dem Namen die drey Kreuzesnagel. Oben eine schwarte Wolke> und über derselben die Aufschrift aus Psalm no, 9: „Sein Name ist heilig und erschreckliche" Zur Seite des Namens zwey bethen- de Seraphinen auf Wolken knieend-, und an der untern Seite zwey scheußliche Teufelsgestalten; ausserhalb dieser Gruppe die Aufschrift: „Wer ist wie Gott? heilig, heiligheilig." Dann noch folgende Beschwörungsformel.- „Durch die Kraft des al- l-erhcilrgsterr Namens Jesu, befehle ich dir höllischer Geist und deinem Anhänge, daß du augenblicklich von mir und allem meinen Sachen abweichest, im Namen Gott des Vaffters, und des Sohffnes-, und des heiligen Eeiffstes, Amen." Das Ganze beschließt Taus - Zuname und Wohnort des Künstlers.
So erschrecklich und sicherwirkend dieses^Kampf- Instrument den Lesern zweifelsohne Vorkommen Uwd> hält es doch keine Vergleichrmg mit dem Schil-
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Le aus, mit welchem Ehren - Mathieß feinen Helden zudeckte. Hierift alles aufgemalt, was einen Kampflustigen in die nämliche Zuversicht und^ jene erstau- nungswürdige Tapferkeit ve rsetzen muß, kraft welcher einst der berüchtigte Ritter des Cervantes alles, mit dem glänzendsten Erfolge, wie wir sämtlich wissen, zu Boden warf.
(Die Fortsetzung folgt.)
Plan einer Dmistesinstruktion für die in de« königlichen Landgerichtsbezirken aufgestellts PolizcykordonSmannschaft, nach allgemeinen Polizey - Grundsätzen und positive« Polizeyverordnungern
(Fortsetzung.)
§. 29^
Dev Rottmeister macht alle die im Dienst verkommenden Rappvrte an das Landgericht, die Mannschaft aber an ihn.
Er verfertigt alle Wochen dreymal die im Patroulldienft vorgeschriebene Tabelle, und schreibe an. dis geeigneten Rubriken das Erforderliche hin-' ein, er übergiebt die sammtlichen PatroullstabelleN alle Monate zweymal an das Landgericht, und zwar am igten und lezten Monatstag, _ an welchem Tage- er MgMch einen Konvuitsrapport über die Aufführung, der ihm untergebenen Mannschaft) über ihrcn Diensteifer und Aeeuratesse noch besonders beylegt.
Der Rottmeister überreicht alle Vierteljahre ein schriftliches Verzeichniß über den Stand und die Zahl der vorhandenen Monturs - und Armaturs- stücke nebst sämmtlichen Fornituren.
Er empfängt vom Landgericht die Löhnungs- geldee für die Mannschaft zur ordentlichen Aus- theilmrg.
Lebhaftigkeit im Dienste, Unbestechlichkeit und Nüchternheit sind die Hauptmomente im Dienstkas ra-kte-r eines Kordonsrottmeistcrs.
Stra fgrad at i o n.
Ein Disnstesfehler wird vom Landgericht das erstemal mit Perfonalarrest an dem Rottmeister bestraft.
Eine härtere Strafe tritt auf der zweyten Stufe ein- durch die Suspension von der Rottmei- stesstelle, und vorn Geldgehalt auf 3 oder mehrere Tage, wo inzwischen ein gemeiner Mann die Funktionen des Rottmeisters macht, dessen Standesgehalt bezieht, der Rottmeister aber während der Dien- stpssusprnsion nur gemeine Drannslöhnung erhalt.