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ten Strafe' entzogen hat, die über einen andern Mit­schuldigen von ihm ausgesprochen ist.

Man ladet sammtliche königl. barer. Landge-' richte und Polizeybehörden hiemit ein, auf diesen der allgemeinen Sicherheit äußerst gefährlichenFlüchts ling, der durch die nachgesezte Personsbeschreibung kennbar wird, die genaueste und wachsamste Amts­spähe bestellen, und ihn auf Entdecken dem Unter­zeichneten Landgericht zuliefern zu lassen.

Persons-Beschreibung.

Der Flüchtling Johann N. ist von mitterer Sta­tur, am Leibe ziemlich untersczt, jedoch im Gesichte magere hat eine länglichte Gesr'chtsbildung, mehr dunkle als braun« Haare, solchen Bart, große brau­ne Augen, und dergleichen Augenbraunen , trägt ei­nen ins Lichtblaue gehenden Rock, mit einer Reihe breiter großer Knöpfe von weißer Composition, ein rothes Leibl von Teufelszeug , ebenfalls mit großen weißen Knöpfen , einem schwarzen runden Hut mit mitterem hohen Gupfe und lange Bauernstiefel, schwarz lederne Hosen, schwarze wollene Strümpfe, und redet die Kellheimer Mundart. Sein Ton ist hoch. Alter, Gesichtsfarbe u. a. können nicht be­stimmt werden. Am 4ten April 1307»

Königl. baier. Landgericht Landshut.

Königl. Hofger. Bez. Straubing.

Rath, Landrichter.

* Vorladung.«

Am izten^MM -abhin wurden von der königl. baier. Polizeydirektion Augsburg auf geschehene An­zeige eines diesseitigen Maut ; Jndividui , dann zweyer Polizeydiener, 13 Säcke mit Gerste arretirt, welche vermuthlich königliche Landgerichts - Untertha- nen auf 2 Wägen durch den Lech ausgeführt und damit die Mautftation umfahren, folglich die Maut-

Da nun- d^e EigerVtKmer hievon nicht ausfin­dig gemacht werden.konnten, so wurde die quäst. Gerste theils mit Arrest belegt und theils der Er­lös in Deposito genommen das Ganze aber dem nach­stehenden Amte der weitern Untersuchungs willen mittelst Protokolls - Abschriften zugeftellt.

Es werden daher selbe hiemit ediktaliter vorgeru­fen , und es wird ihnen , wenn sie Innländer feyn sollten, der gesezliche Termin von 30 Tagen, im Fall sie aber Ausländer wären , ein Zeitraum von 60 Ta­gen zur Abgabe ihrer Verantwortung festgeftzt und zwar mit dem Beysatz, daß man im Nichterkchei- nungsfalle nach Verlauf des Termins nach den be­stehenden Strafgesetzen verfahren werde. Actum den gten April 1307.

Königl. baier. Gr änz-Obe rm a ut a m t L a n d s b e r g.

I. Krapf, Mautner. Max. Gatter, Mautschr.

Berichtigung.

Die ohne Vorwissen des oberbaierischen Ober- schulkommiffariates geschehene öffentliche Ankündi­gung eines in dem Gebäude der männl. Feyertags- schule nächst dem Sendlingerthore wöchentlich ein­mal zu ertheilenden Unterrichtes in der Bienenzucht ist dahin zu berichtigen, daß die Ln erwähnter An­kündigungGrunde von 2 bis 3 Uhr ausschließlich für bie Schulamts- Kandidaten und Praparanden bestimmt sey, und ausser diesen die Theilnahme an jenem Unterrichte in der angegebenen Stunde Niemanden gestattet werden könne. München den I4ten April 1307.

Königl. Oberschulkommissariat von O b e r b a i e r n.

Benno Mich!, königl. Landesdirektionsrath und Oberschulkommissar.

gebühren defraudirt haben.

Preise der Münchner Schranne den iZten April 1807.

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Neue Zufuhr

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Heutrger Verkauf 1078;

Heutiger Verkauf 607

Heutiger -Verkauf 1325

Heutiger Verkauf 307

Bleibt im Reste

480

Bleibt im Reste

278

Bleibt im Reste

107

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