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keines Wegs zu Grunde gehet, wenn er entweder durch Kohlenpulver gereinigt, oder zu einer neuen Destillation sorgfältig zusammen bewahrt wird.
Ly) Da alles darauf ankommt, daß ein Körper so rein als möglich aufbewahrt werde, so muß man ihn ja nicht aus Nachlässigkeit oder Knauserey allzulange in einem trüben übersättigten Weingeist liegen lassen, denn sonst nimmt er die Farbe desselben an, die man auf keinerlei Weise mehr wegbringen kann.
zo) Körper, deren Blutgefässe mit rother, blauer, grüner oder anderer gefärbter Materie ausgesprizt sind, lassen sich zum Aufbewahren in Weingeist nicht wohl maceriren, und färben in der Folge immer den klarsten Weingeist nach Maasgabe der enthaltenen Einsprizungsmasse.
Zi) Mau muß solche daher nur soviel und so lange wässern, als die fremde färbende Theile ausser der eingesprizten Masse solches nothwendig machen.
Die Vorbereitung wäre nun auf diese Weise geendigetz hiezu aber, so wie zu der Aufbewahrung selbst werden folgende Stücke und
Gerätschaft
erfordert:
i) Ein aus Linbenholz verfertigter, unbemahlter,' uriges beizter, mit schmahlen concentrisch zusammenlauffenden Rim nen versehener und mit Leisten eingefaßter Anatomier - Tisch,