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7) Bet manchem Körper leistet auch die Frost, und das darauf folgende Aufthauen schnelle Hülfe zu Ausziehung deS Muts; aber es erfordert grose Vorsicht, weil die Frost zarte Gefäße zersprengt, und die feinere Theile trennt, manchen Körper also leickt zerstöhret. Man hat daher auch feine Körper vor dem Eingefrieren in das Maeerationswasser wohl zu verwahren.
8) DaS den Körper umgebende Wasser muß nie von dem austrettenden Blut übersattiget werden, sonst fallen die Blutkügelchen nieder und färben das Aeussere des Körpers.
9) Man muß daher den Zeitpunkt wohl in Acht nehmen, wo das Wasser genugsam gesatttget ist, und dann es sogleich abgiessen. Auch die kalte Luft schlägt die färbende Bluttheile aus dem Wasser nieder. Wenn man daher ein Gefäß mit dem zu macerirendeu Körper in die Sonne gestellt hat, so muß man das Wasser abgiessen, ehe die Sonnen - Wärme noch vergangen ist, und dagegen laues aufgLesse«.—_ .
10) Man hüte sich wohl einen Körper in Weingeist zu legen, ehe er rein gewaschen und völlig ausgelaugt ist. Der Weingeist ziehet die Gefasse zusammen, macht Blut und Lymphe gerinnen, und keine nachgeholte faule Gährung ist alsdann mehr im Staude, das Blut gehörig auözuziehen. (z. Zusaz).
n) Zu-
(3* Zufaz.) Doch muß man den Fall ausnehmeu, wo man schon wirklich faule Sachen z. B. die Stücke von einem Heus oder Mi-
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