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die sie unter sich in jeder Rücksicht der Gestalt, Gröfse, Aneinanderfügung, Fortsätze, Substanz u. s. f. haben, zu beweisen, dafs die fünf auf einer abgesonderten Steinplatte befindlichen demselben Individuum angehörten, von welchem die vierzehn andern kamen.
Rippen. •
Von den Rippen zeigen sich mehr als dreyfsig. Die grösseren Rippen liegen meistens längst dem Rückgrathe verschoben, und mitunter geknickt und abgebrochen. Die hinteren und kleineren Rippen liegen sogar in einiger Entfernung vom Rückgrathe zerstreut.
Becken.
Von den Beckenknochen, welche gleichfalls aus ihrer Lage gedrückt worden, sind beyde Schambeine, sowohl das rechte als das linke, so wie das rechte Sitzbein, (os ischii,) ganz vollständig, von dem rechten Hüftbeine aber nur ein Theil vorhanden.
Schenkelbeine.
Von dem rechten, so wie von dem linken Schenkelbe ine ist nur die obere Hälfte vorhanden.
Ob einige neben denselben befindliche Trümmer etwa zum Kreuzbeine gehörten, läfst sich der Unvollständigkeit wegen nicht füglich entscheiden.
Aufser den erwähnten Knochenresten zeigen sich wohl hin und wieder nicht nur auf den Platten, sondern überall in der Masse des Steines kleine, zarte, meistens rundliche Schüppchen — aber gar nichts von Schuppen, oder krokodilartigen Schildern, der-
glei-