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§‘ 6i.
Nur in d<?m einzigen Falle scheint mir der Blasenstich durch den Mastdarm anwendbar; wenn nämlich der obere Theil der Blase vorzüglich litte (e.§), ihr unterer Theil hingegen von Krankheit weniger oder gar nicht angegriffen schiene, und sich zugleich die angefüllte Blase an der Stelle zwischen den Samenbläschen deutlich dem Finger verriethe. Doch ist dies ein seltener Fall. Paletta nennt ihn mit Tacconi äusserst selten. Auch in einem andern, diesem ähnelnden Falle, wäre der Blasenstich durch den Mastdarm anwendbar, wenn nämlich eine Harnverhaltung durch einen Schlag, Stofs, oder Fall auf den Schamhügel veranlafst würde. Doch da ich dermalen äussere Gewaltthätigkeiten nicht zu berücksichtigen habe, so übergehe ich eine weitere Ausführung dieses Punctes.
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Der Haupteinwurf, den man ehedem gegen den Blasenstich über den Schambeinen machte, bestand in der Besorgnifs, dafs der Harn entweder in die Bauchhöhle, oder in den Zellstoff des Beckens gerathen konnte.
„Dafs der Harn in die Bauchhöhle gerathen könne,** verdient in unsern Tagen keine Widerlegung, da man ja den Blasenstich nicht durch das Bauchfell verrichtet.
Auch „in den Zellstoff des Beckens kann der Urin nicht gerathen;” denn so lange das elastische Röhrchen in der Blase haftet, zieht sie sich um solches hinlänglich fest zusammen. Ja selbst wenn auch das Röhrchen hinausgleitet, entsteht doch defshalb noch keine Infiltration des Harnes, wie unter andern das vollgültige Zeugnifs Paletta’s beweiset. Die Erfahrung hat nun in so vielen Fällen gelehrt, dafs in wenig Tagen nach dem Blasenstiche die Wunde in den Bauchdecken mit der Wunde der Harnblase durch die sogenannte adhaesive Entzündung fast zusammen verwächst, durch Abrundung der Ränder, wie Sandifort’s A bbildung deutlich versinnlicht, eine Fistel bildet, und ein Einsickern in das Zellgewebe des Beckens völlig unmöglich macht. Allein selbst in dei^