der Medicorum vndApotheckcm/rc. 2; merzu hinein/was sie in ihrem blinden Gutdunckelrathsamer- messen/oderimGlücksgrifferwischen. r. Aber diese Gesellschaffe gibt ee noch eine Rocke etlicher auß- gezehrten/dursthungerigen/faulen/vnd leichtfertigen Lenk/ dieihre rechtmassige Gewerbe auß Trägheit nicht treiben mögen/ vnd al­so in Abgang der Nahrung gerathen: Ddcr/ wegen Mißhand­lung vnnd Landsverweisung / an keinem Drtbeständrgbleiben dürsten.

z. Wie dann letzlich auch die Scharpffricheer/Schwartzkünst- 1er/ vnd heylosen Juden/ nicht vnbillichin diese Rubrkam Qtfw können werden.

4. Diese alle samptliche/ weilsiezudemhohenWerckder^- dicw, wegen Unverstands vnd Ucrmeffenheit/gantz vntüchcig/ sollen sich keins wegs gelüsten lassen / weder heimlich/ noch offene- lich/jemandtArtzneyzugebm/ bey straff zehenGülden/soofftsie diesemEdiceentgegenhandlen.

5. Doch mögen in freyen Messen die Landfahrer ihre Wahren/ so ferr dieselben vnverbotten / vnd auffrichtig / styl haben. Da sie aber mit Betrug vmbgiengen/odcr verbottene Sachen / als Lhe-- riac/Mithridat/purgierende/ oder das Geblüt treibende Sachen/ vnd Gifft styl hetten; Sollen ihnen die Wahren genommen/auch sie darumb strrner ernstlich gestrafft werden.

6 . Die Mauß-vnd Rattenfänger mögen ihr Aaß verkauffen/ sollen aber alleKauffer warnen/daß sie also damit vmbgehen / daß weder Menschen/ noch anderm nutzbarnUiehe/ Schaden dar- durch zugefügt werde.

7. Deßgleichen/so vnder obgedachcen Personen / einer / oder der ander/ auffdero ansuchen / von vnsern Herrn Verordneten/auß erheblichen Ursachen/ ihre angemaste Kunst ein gewisse Zeitzu vbenerlaubt /vnd solches dem Protocoll inserirtwürde: Sollen sie diehestimpte Zeitvber/ wannin mittelst kern rechtmessige Klage

D wider