Der Medicorum t)»t> Apotheckcrn/rc. i;
rov Das MedicmalGcMchk betreffendt / soll daffclbige billich m alkn&ttmlwo Apothcckcngefundenwerden/glerchseyn/Auff daßfo wol der Simplicium , als Compoßtorum tCCfytJtä$i$tDoßs könne obfervirt werden Derhalbcn auch in unserer StaLtApo- checken- das allenthalben gebräuchliche Medicina lpfundt (welchem 14b Loth vnfers jufirficirten SilberGewichts gleich wiegen ) in ir. Vntzrn sollabgrcheilt werden r EmVmm 8. Dr ach - mas v oder qurntlm / ein quintlrnin z. Scrupul y mScntpul m ro. Gran. Vnd sollen alle solche Gewicht / wegen deß Menge- brauchs / von. Messing, oder daurhafftigem Metall gemache werden. *
Die LkLmÄereroderGemcrckederMedtcinal-
Gewichten/sind diese:
Ifc j. Ein Pfundt/oder2-4. Apotheckerloch/ die machen.
241 iot§ hiesig SilberGewicht. z j- Ein Vntz/ oder zwey Loth. zj. EinQuintlm. d j. Ein Scrupul.
Gr- j. EinGran.
sz> S. Qbtrs.femisßs,(git\ halbs .als zum Exempel/'' ß sz/ern halbe Vntz/oder ein Loth. u- Wannaber/ausscrhalb deren Recepten/etwas zur Medicin/ Küchen / oder Handthrerunggehörig / indenApochecken/ dem Pfunde vnd Viertel nacheingekaufft wird: Soll das cml oder SilberGewicht gegeben werden 1 nemblich 3*. Loch für ein Pfunds vnd 8. Loch für ein Viertel. n. Alfo auch was nachher Maß/oder Quart (welche manall- hieEchlmaß zunmnen pflegt) vorgeschrieben vnd begehrt wird: Sollmitvnserjungen Maß gemessen werden. Vnd thut ein sol- ch^Maßanreinem Bmnnmwaffer uo. Loth SilberGewicht/
B iij das.