dritterTHell. 45

regt ward/ ob die Schloßbein von einander / die beyde Darm oder Hüfftbein aber/von dem grossen oder heiligen Bein in der Geburt abgesondert vnd ausgelöset werden möchten/ ist dieser Streit vnd Aweiffel nachfolgender Gestalt erörtert worden.. Alsdergantze -Oberschenckel dieses Lodtencörpersauffgehaben ward/thatftch das halbe Schloßbein / wiewoldie Haut noch gantz vnvrrfehret war/zugleich vber die anderHelfftc zu Berg /vnd gieng wol eines Daumensbreit ober feine Gesellen / als wir aber das ander Bein auch auffhuben/gieng daffelbige Schloßbein empor/vnnd war das ander/ fo vorhin höher war fttzo nidriger.

Eben dieses haben wir auch allhie zu Bafel wargenommen/als wir einerFrantzöstschenFrawenvvm Adel/ welche wegenderbey verhaltenen Nachgeburt hatte sterben müssen / Vnrernleib eröff­neten. Weil aber diese History 8everinu8?mXU5vonmirbe- schrieben/darinn erauch meiner/ als der solches alles gesehen / ge- denckek / welcherauch diese wahrhafftige Meynung weitleufftig beweiset/vnd die Gegenlehr widerlegt/wollen wirvnsh ierinweit- rer nicht auffhalten. Diese Crospel oder Knörbel / so zwischen den beydenSchloßbeinen ist/vnd dadurch dieselbe zusammen gefüget werden/ist leichtlich von einander zu theilen / wann nur das Mes^ ser damit man solches verrichten will / keinen Rücken hat/ sondern an beyden Enden gleich, dünneist.

Ende dieftsdritten Theils-.

Senek^nb. med. Institut.