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rung deß Kindes nicht verhindert werde / hat dieser ganßer holet Ort vnd Begriffvmb so viel weitter seyn sollen- Zum siebendm vndleMn befindet fich auch noch dieserVnter- scheid/daß die Zufammenfügung der beyden Schloßbein / so fernen auffder(also genanten-Brücken geschieht / bey den Weibern durch ein doppele Crospel/die viel dicker vnd doch dabey tücker / als tey den Männern ist/gefchicht/welche Jusammenfügung bey den Weibern auch so lang nicht ist. Diesen Unterscheid hat dievor- sichtige Naturin dem weiblichen Leibe / freylich nicht ohne hohe wichtige Ursachen geschaffen: damit durch Hilff dieses breiten/ vnnddochlücken Crospelbands / dieses Schloßbein dem Anfall des fürdringenden Kindes weichen / vnd in der Geburt sich absondern mögen- Daher auch dieses Crospelband bey denen die nie geboren haben /dünn / klein vnd truckcn gesehen wirk / wann es gegen andern gerechnet wirdk. Aber bey denen Weibern/dieviel Kinder getragen/wiewol sie lange Zeit hernacher verfiorben/wirt doch die- feCrofpekdickvndgroßerfttnden. Und bey denen/die einmal o- der zwey Kindsgenesen sind halt sichs mittelmasigrAllerdings wie wir an einem andern Ort auch von der Gebahrmutter gesagt ha- -enDann bey denen/welche nie keine Fruchkgetragen / ist der Leib derGebahrmutter gering/vnd fast klein/bey denen aber welche öff termal geboren haben/ist derselbe viel dicker / vnnd bleibt also biß in , ihrEnde/wetcheabereinmaloderzwey/halterdasMittel. Daß i aber diese Aufflösung so wol der Eißbein als deß Schloßbeins in der Geburt beschehe/haben wir in zweyen Weibern/ so newlich jh- ^ rerweiblichenLastwaren entbunden worden/(dannbepdiesenmuß man solches suchen-gesehen. Das erstemalzu Parißin Gegenwart aller dKLrur§orum oderWundarßte / wieauch L)o<Aori5 I^Lurenri) Iuberri,imIahr Christi 157^. an einer Weibsperson bey vier vnd zwantzig Jahren alt/ welche am zehenden Lag / nach dem sie des Kinds genesen/mit dem Strang erwürgt worden /weil siejhreygen Kind ermordet hatte.Dann als eine Frag hierüber er-