cbammen Buchs

sich auß einander strecken /vnd dem durchdrmgendenKindlein wei­

chen müsten/was die Verhinderung vnnd Förderung der Geburt so zu des Kindes Theil gestellee sind/antrifft/ fampt deren man­cherley Instellung desselben zur Geburtvnd Außgang / davon ist weitleufftig im vorhergehenden achten Capitel dieses Tractats geredt worden.

Das zehende Capitel.

Diefts hält noch mehr andere Beweisungm m o-bkstimmekei'M«my t» sich.

Er ander Grund/darau ß wir diese ablösung vnnd Sön>

Änderung der Gebein beweisen / wirds genommen / von der

^-^ÄDicke deß Kindes/ so geboren wrrt / welches nitymermehr durch einen solchen engen Weg seinen Außgang haben köndte/ wannnrchtallevndjede Theil des gantzenvntern Leibs dergebeh- renden / eines so wol alsdas ander erweittertvnnd außgebreittce würden / gleich wie die Natur eben das in dem Mittelleib oder Bauch des Weibes verrichtet / die gantze Zeit ihrer werenden Schwängerung vber. Dann es wirr nicht allein zur selbigen Zeit die Gebährmutter außgedühnet/ vnnd angespannet/ so die Frucht in sich bcgreifft / sonder auch alle nechstgelegne Drt werden da­durch von ihrer Stell verrückt oder geendm / vnnd die Decke dcr Därmen vnd Jngeweidö mit fampt der euffern Haut mercklich au ßgespamret/vnd diß muß notwendig geschehen. Dan wir sehen offtmals Weiber von zarter Consticution vnnd kurtz von Leib an denen Lerbshalben sehr wenig vbrig ist / vnnd derowegen engere vnd schmalere Gebein haben / daß sie doch nichts destoweniger manchmal viel starckere vnnd gröbereKinderzur Welt gebühren/ als grosse Frawen/so wol bey Leib sepnd/ darauß wir dann letztlich jchlicssen/daß alle Glieder vnnd Theil best gantzen pntern Leibs