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Das vierzehende Capitel.

Durch was Mittel vnd Weg man die Nachgeburt/

von einer Frawen/so des Kinds genesen ist/ außtrciben solle.

* S r'st mir offt widerfahren / wann ich etwa zu einer gebah- renden Frawen in Nöhten beruffen worden bin / vnnd nicht ^^2also bald hab zu gegen seyn können / also daß jnmitel dir Werber der Geburt entledigt worden sind / wann ich nach der Hand in das Hauß kommen / habewmir alle die jenigen / so mich kommen sahen/zugeruffen/Es ist geschehen/ ee istnun gethan / sie ist genesen. Wann ich nun etwas naher herhey kam / befand ich/ daß es noch nicht so gar allerdings richrig/noch die Fraw gantz ent­ledigt wäre. Dißwork ist bald gesagt /vnnd ist anmutig zuhören/ Entledigt vnd entbunden zu seyn/dan ein Kind zurWelk zugebah- renist kein liderlicheSache/ aber es will noch ein andere Erledi­gung vnd Entbindung vonnöhten ftyn/davon ich Fürhabens bin/ etwas weitleufftiger zu handlen. So bald ein Frawnidcrkommm ist/solleine Amme das Kind an sich / an den euffcrsten Theil oder Drrh des Bettes ziehen / jhmedasHauptleinvnnddenBauch warm bedccken/vnnd doch daneben sich vorsehen / daß ihme nichts auffdem Angesicht liege. Darnach soll sieden BauchderKind- bctkerin mit der Hand bekasten/zuerforschen / auff welcher Seite die Nachgeburt liege/vnd auffderselben Stelle eine Hand halten/ oder eine andere Irawe die Hand dahin halten lassen / die der Sa­chen verständig seye/deren sie auch durch Hinwegnemmung ihrer/ der Ammen Hand / Platz machen solle. Da nun besagte Affter- }> geburt/wie sie dann gemeiniglich thun/sich fest in die eine Seite ge- setzet haben solte/soll sie dieselbe ergreiffen vnd sittig / sanfftiglichen letten/vndauß der Seiten in die Mitte des Bauches führen / auff die Weiß/mit zitterendem Krawen / den Nabel bey dem einen En-

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