für je zwei Jahre gewählt, mul zwar so, daß in jedem Jahr ein Direktor und ein Sekretär ausscheiden, die erst nach Ablauf eines Jahres wieder wählbar sind.
Die Kassierer werden von der Generalversammlung auf je zwei Jahre gewählt und sind nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder wählbar. Der Konsulent wird von der Verwaltung für unbestimmte Zeit ernannt.
Die Direktion ist mit der Führung der Geschäfte nacli Maßgabe der Verwaltungsbeschlüsse und mit der Vertretung der Gesellschaft nach außen beauftragt. Der I. Direktor führt in allen Sitzungen den Vorsitz.
c) Von den Versammlungen:
1. Mitglieder-Versammlungen:
Die ordentliche Generalversammlung, zu der sämtliche beitragende und ewige Mitglieder eingeladen werden, findet zu Anfang eines jeden Jahres spätestens bis zum 1. März statt. Sie nimmt den Bericht der Direktion und der von ihr alljährlich gewählten Revisionskommission über das abgelaufene Geschäftsjahr, das mit dem 31. Dezember schließt, entgegen, prüft die Rechnungsablage, erteilt dem Kassierer Entlastung und beschließt über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das laufende Jahr.
Das Stimmrecht wird persönlich ausgeübt, die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet. Tritt Stimmengleichheit ein, so entscheidet bei Wahlen das Los, in anderen Fällen der Vorsitzende.
Nach Erledigung dieser Angelegenheiten stellt jedem Mitglied das Recht zu, Anträge zu stellen, deren Beratung nach Annahme durch Mehrheitsbeschluß in der nächsten Sitzung der Verwaltung zu erfolgen hat. Das Ergebnis dieser Beratung wird einer alsbald einberufenen Generalversammlung mitgeteilt.
Außerordentliche Generalversammlungen können nach Bedarf einberufen werden.
Ende Mai wird das Jahresfest gefeiert, zu dem die sämtlichen Mitglieder besonders eingeladen werden. Vormittags findet im Museum ein Festakt mit einem wissenschaftlichen Vortrag, nachmittags ein gemeinsames Festessen statt.
2. Verwaltungssitzungen:
Die Verwaltungssitzungen finden nach Bedarf, in der Regel einmal im Monat, statt. Von der Verwaltung ist über sämtliche nicht vor die Generalversammlung gehörigen Angelegenheiten zu beschließen.
111. Von den Sammlungen.
1. Das Museum ist geöffnet:
Täglich (außer Montags) von 10—1 Uhr, sowie Mittwochs, Samstags und jedeii ersten Sonntag im Monat auch nachmittags, im Winter (Oktober bis März) von 2—4 Uhr, im Sommer (April bis September) von 3—5 Uhr.