I. Zweck und Gründung der Gesellschaft.
Es haben mehrere Freunde der Naturwissenschaft in Frankfurt am Main sich vereinigt, um zu gegenseitiger Belehrung, zur Förderung der Naturkunde im allgemeinen und besonders in hiesiger Stadt, zur Unterstützung der ihr gewidmeten, bereits liier bestehenden Anstalten und zur Sammlung hierzu dienlicher Gegenstände eine Gesellschaft zu bilden, welche sich als solche am 22. November 1817 konstituiert hat.
Um das Andenken Dr. Johann Christian Senckenbergs, des ersten Stifters einer naturwissenschaftlichen Anstalt in dieser Stadt, zu ehren, um zu der Erreichung seiner hierbei ausgesprochenen Zwecke beizutragen und zu diesem Ende sich soviel als möglich an sein Institut anzuschließen, hat die Gesellschaft mit Genehmigung der Administration dieser Stiftung den Namen Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft angenommen und das Wappen der Stiftung zu dem ihrigen gewählt.
11. Organisation der Gesellschaft.
a) Ton den Mitgliedern:
Die ordentliche Mitgliedschaft wird durch Zahlung eines jährlichen Beitrages von mindestens Mk. 20.— erworben. (Beitragendes Mitglied.)
An Stelle der Entrichtung eines Jahresbeitrages ziehen manche Mitglieder vor, der Gesellschaft ein Kapital zu schenken, dessen Zinsen dem Jahresbeitrag mindestens gleichkommen, mit der Bestimmung, daß dieses Kapital verzinslich angelegt werden müsse und nur die Zinsen für die Zwecke der Gesellschaft zur Verwendung kommen dürfen. Solche Mitglieder entrichten auch über den Tod hinaus einen Jahresbeitrag und werden nach einem alten Sprachgebrauch als „Ewige Mitglieder“ der Gesellschaft bezeichnet.
Vielfach wird diese altehrwürdige Einrichtung auch von den Angehörigen verstorbener Mitglieder benutzt, um das Andenken an teure Tote bleibend in dem Senckenbergischen Museum wachzuhalten, da die Namen sämtlicher „ewiger Mitglieder“ in der Halle des Museums mit goldenen Buchstaben in Marmortafeln eingegraben sind.
Auf Vorschlag der Verwaltung werden aus den beitragenden und ewigen Mitgliedern „arbeitende“ ernannt, die ehrenamtlich die Verwaltungsgeschäfte der Gesellschaft führen und aus ihrer Mitte die Direktion wählen.
In Anerkennung besonderer Verdienste um die Gesellschaft steht der Verwaltung das Recht zu, korrespondierende Mitglieder, korrespondierende Ehrenmitglieder und außerordentliche Ehrenmitglieder zu ernennen.
b) Von der Direktion:
Die Direktion setzt sich aus zwei Direktoren, zwei Sekretären, zwei Kassierern und dem Konsulenten zusammen.
Die Direktoren und Sekretäre werden zu diesen Ehrenämtern aus der Zahl der arbeitenden Mitglieder (Verwaltung) von diesen