III. Organe der Gesellschaft.
A. Direktion.
§ IS
Die Direktion besteht aus dem I. und II. Direktor, dem I. und II. Schriftführer, dem Konsulenten, dem Geschäftsführenden Direktor, dem Museums-Direktor.
§ 17
Der I. und II. Direktor und die Schriftführer werden von der Verwaltung aus der Zahl ihrer Wahl-Mitglieder für je zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre gewählt und verbleiben während dieser Zeit im gleichen Amte. Die Wahl erfolgt in einer der letzten Sitzungen des ablaufenden Geschäftsjahres.
Um eine stetige Leitung der Gesellschaft zu gewährleisten, überschneidet sich die Amtszeit des I. Direktors und des II. Schriftführers mit der Amtszeit des II. Direktors und des I. Schriftführers. Mithin scheiden alljährlich ein Direktor und ein Schriftführer aus der Direktion aus. Die Ausgeschiedenen sind mit Ausnahme des I. Schriftführers erst nach Ablauf eines Jahres, von ihrem Austritt an gerechnet, wieder als Direktions-Mitglieder wählbar.
Lehnt einer der Gewählten die Übernahme des Amtes ab, so hat alsbald eine Neuwahl zu erfolgen.
Scheidet einer der Direktoren oder Schriftführer während seiner zweijährigen Amtszeit aus, oder ist er für den Rest derselben verhindert, sein Amt wahrzunehmen, so tritt für diese Zeit sein Amtsvorgänger an die Stelle. Sollte auch dieser verhindert sein, so muß ein Ersatzmann gewählt werden.
Die Besetzung zweier Ämter durch eine Person ist zulässig.
§ 18
Der Konsulent wird aus der Zahl der in Frankfurt am Main ansässigen Rechtsanwälte und Notare, die der Gesellschaft als Ordentliche Mitglieder angehören, durch die Verwaltung auf
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