Der gleichzeitige Besitz mehrerer Arten der Mitgliedschaft ist zulässig.
Ferner gehören der Gesellschaft an:
1. Freunde,
2. Teilnehmer.
§ S
Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Sie erhalten die Zeitschrift „Natur und Volk”, haben freien Eintritt zu den Veranstaltungen der Gesellschaft (Vorträge, Vorlesungen, Studienausflüge), die Berechtigung zur unentgeltlichen Benutzung der Senckenbergischen Bibliothek und durch diese, gemäß den bestehenden Bestimmungen, der anderen Frankfurter Bibliotheken, und mit Ehegatten und Kindern während der Öffnungszeiten freien Eintritt in das Museum.
Freunde sind Bezieher der Zeitschrift „Natur und Volk” und haben mit Ehegatten und Kindern während der Öffnungszeiten freien Eintritt in das Museum und zu besonderen, hierfür kenntlich gemachten Veranstaltungen.
Teilnehmer sind Bezieher der Zeitschrift „Natur und Volk ”.
§ 7
Beitragspflichtig sind:
Ordentliche Mitglieder,
Freunde und
Teilnehmer.
Die Beitragshöhe wird von der Verwaltung festgesetzt.
Die Ewigen Mitglieder zahlen einen einmaligen Mindestbeitrag in Höhe des fünfzigfachen Jahresbeitrages eines Ordentlichen Mitgliedes.
Die Stiftungsmitglieder zahlen einmalig mindestens das Hundertfache des Beitrages eines Ewigen Mitgliedes.
§ 8
Die Namen der Ewigen Mitglieder und der Stiftungsmitglieder werden im Museumsgebäude auf Marmortafeln verzeichnet.
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