Der gleichzeitige Besitz mehrerer Arten der Mitgliedschaft ist zulässig.

Ferner gehören der Gesellschaft an:

1. Freunde,

2. Teilnehmer.

§ S

Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitglieder­versammlung. Sie erhalten die ZeitschriftNatur und Volk, haben freien Eintritt zu den Veranstaltungen der Gesellschaft (Vorträge, Vorlesungen, Studienausflüge), die Berechtigung zur unentgeltlichen Benutzung der Senckenbergischen Bibliothek und durch diese, gemäß den bestehenden Bestimmungen, der ande­ren Frankfurter Bibliotheken, und mit Ehegatten und Kindern während der Öffnungszeiten freien Eintritt in das Museum.

Freunde sind Bezieher der ZeitschriftNatur und Volk und haben mit Ehegatten und Kindern während der Öffnungs­zeiten freien Eintritt in das Museum und zu besonderen, hier­für kenntlich gemachten Veranstaltungen.

Teilnehmer sind Bezieher der ZeitschriftNatur und Volk.

§ 7

Beitragspflichtig sind:

Ordentliche Mitglieder,

Freunde und

Teilnehmer.

Die Beitragshöhe wird von der Verwaltung festgesetzt.

Die Ewigen Mitglieder zahlen einen einmaligen Mindest­beitrag in Höhe des fünfzigfachen Jahresbeitrages eines Ordent­lichen Mitgliedes.

Die Stiftungsmitglieder zahlen einmalig mindestens das Hun­dertfache des Beitrages eines Ewigen Mitgliedes.

§ 8

Die Namen der Ewigen Mitglieder und der Stiftungsmit­glieder werden im Museumsgebäude auf Marmortafeln ver­zeichnet.

4