I. Name, Sitz, Aufgaben, Organe und Geschäftsjahr.

§ i

Die Gesellschaft, der durch landesherrliche Verfügung vom 17 . August 1867 das Recht einer juristischen Person verliehen worden ist, führt den Namen Sendcenbergische Naturforschende Gesellschaft und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

§ 2

Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Naturforschung zu treiben und die Ergebnisse der Forschung durch Veröffentlichung, Lehre und Schausammlung der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

Zweck, Ziele und Aufgaben der Gesellschaft sind demgemäß rein gemeinnütziger Art.

§ 3

Die Organe der Gesellschaft sind:

A. Direktion (§§ 16 - 27 ),

B. Verwaltung (§§ 28 - 39 ),

C. Mitgliederversammlung (§§ 40 - 47 ).

§ 4

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Mitgliedschaft.

§ 5

Die Gesellschaft besteht aus Mitgliedern, und zwar:

A. Ordentlichen Mitgliedern:

a) jährlich beitragenden Mitgliedern,

b) Ewigen Mitgliedern,

c) Stiftungsmitgliedern.

B. Mitarbeitern,

C. Ehrenmitgliedern,

D. Korrespondierenden Mitgliedern,

E. Korrespondierenden Ehrenmitgliedern.

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