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werden kann. Sollte derselbe jedoch nicht im Amte zu ver­bleiben gewillt sein, so tritt für ihn die oben erwähnte Ver­bindlichkeit der Amtsübernahme erst ein Jahr nach seinem Austritt aus der Direktion in Kraft.

Wenn aus irgend einem Grunde im Laufe des Jahres eins der Direktionsmitglieder aus seinem Amte austritt, so hat der Vorgänger des Ausgetretenen in demselben Amte für die noch übrige Zeit einzutreten.

Die Direktionsmitglieder legitimieren sich zur Vertretung der Gesellschaft nach außen durch amtlich beglaubigte Pro­tokollauszüge derjenigen Versammlung der wirklichen Mit­glieder, in welcher sie erwählt worden sind.

§ 13. Die gesamte Direktion ist mit der Leitung, Auf­sicht, Vollstreckung und Verwaltung der Gesamtangelegen­heiten, mit der Vertretung der Gesellschaft in äußeren Ver­hältnissen, mit der Unterzeichnung der Diplome, Urkunden und Inventarien im Namen der Gesellschaft nach Maßgabe von deren Versammlungsbeschlüssen beauftragt. Die Proto­kolle werden von einem Direktor und einem Sekretär unter­zeichnet.

Die Direktion hat jedes Jahr einen gedruckten Bericht unter den Mitgliedern verteilen zu lassen, worin die Namen aller ordentlichen arbeitenden und aller Ehrenmitglieder, die erhaltenen Geschenke und die Einnahmen und Ausgaben mitgeteilt werden.

§ 14. Der erste Direktor führt das Präsidium, leitet den Vortrag und schließt die Diskussionen in den Versamm­lungen; er läßt die Versammlungen ansagen, und an ihn gelangen alle an die Gesellschaft gerichteten Schreiben. Den Kassierern läßt er die Weisungen wegen der von den Ver­sammlungen beschlossenen Zahlungen nebst den betreffenden Auszügen des Protokolls zukommen. Außerdem hat er be­sonders dahin zu sehen, daß die den übrigen Beamten ob­liegenden Pflichten gewissenhaft erfüllt werden.

§ 15. Der zweite Direktor hat die Oberaufsicht über die Sammlungen der Gesellschaft und revidiert dieselben jedesmal bei seinem Austritt aus der Direktion mit seinem Nachfolger nach den vorhandenen Verzeichnissen und Inven­tarien, für deren genaue und vollständige Fortführung er zu