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Senckenbergischen Stiftungs-Administration kann vorgenommen werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmäßig aufgelöst ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbergische Stiftungs- Administration durch Mitteilung eines jährlich zu errichtenden Inventars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwerbung von Effekten in Kenntnis gesetzt.
II.
Organisation der Gesellschaft.
A. Von den Mitgliedern.
§ 4. Diese sind entweder hiesige oder auswärtige. Die hiesigen teilen sich in ordentliche arbeitende oder wirkliche und in außerordentliche oder Ehrenmitglieder.
§ 5. Die auswärtigen Mitglieder, welche mit dem Prädikat der korrespondierenden bezeichnet werden, leisten keinen jährlichen Beitrag, sondern von ihnen werden nur wissenschaftliche Mitteilungen und Beförderung der Zwecke der Gesellschaft erwartet.
§ 6. Zum ordentlichen arbeitenden Mitgliede kann jeder gewählt werden, der entweder die Naturwissenschaften als Studium betreibt oder wenigstens die wissenschaftlichen Sitzungen besuchen und bei den Sammlungen sich tätig beweisen will.
Die ordentlichen arbeitenden Mitglieder entrichten den festgesetzten jährlichen Beitrag mit einer Karolin, repräsentieren die Gesellschaft und machen sich zugleich verbindlich, zu dem Flor derselben nach Kräften mitarbeitend beizutragen.
Es ist jedoch die Direktion ermächtigt, solchen ordentlichen arbeitenden oder wirklichen Mitgliedern, die durch ihren Eifer und ihre Arbeiten die Zwecke der Gesellschaft besonders fördern, ausnahmsweise den statutenmäßigen Beitrag von einer Karolin jährlich zu erlassen.
§ 7. Die außerordentlichen oder Ehrenmitglieder sind solche, welche durch Geschenke oder auf sonst eine Weise