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Senckenbergischen Stiftungs-Administration kann vorgenommen werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmäßig aufgelöst ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbergische Stiftungs- Administration durch Mitteilung eines jährlich zu errichtenden Inventars in Abschrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwerbung von Effekten in Kenntnis gesetzt.

II.

Organisation der Gesellschaft.

A. Von den Mitgliedern.

§ 4. Diese sind entweder hiesige oder auswärtige. Die hiesigen teilen sich in ordentliche arbeitende oder wirkliche und in außerordentliche oder Ehrenmitglieder.

§ 5. Die auswärtigen Mitglieder, welche mit dem Prädikat der korrespondierenden bezeichnet werden, leisten keinen jähr­lichen Beitrag, sondern von ihnen werden nur wissenschaft­liche Mitteilungen und Beförderung der Zwecke der Gesell­schaft erwartet.

§ 6. Zum ordentlichen arbeitenden Mitgliede kann jeder gewählt werden, der entweder die Naturwissenschaften als Studium betreibt oder wenigstens die wissenschaftlichen Sitzungen besuchen und bei den Sammlungen sich tätig be­weisen will.

Die ordentlichen arbeitenden Mitglieder entrichten den festgesetzten jährlichen Beitrag mit einer Karolin, repräsen­tieren die Gesellschaft und machen sich zugleich verbindlich, zu dem Flor derselben nach Kräften mitarbeitend beizutragen.

Es ist jedoch die Direktion ermächtigt, solchen ordent­lichen arbeitenden oder wirklichen Mitgliedern, die durch ihren Eifer und ihre Arbeiten die Zwecke der Gesellschaft besonders fördern, ausnahmsweise den statutenmäßigen Bei­trag von einer Karolin jährlich zu erlassen.

§ 7. Die außerordentlichen oder Ehrenmitglieder sind solche, welche durch Geschenke oder auf sonst eine Weise