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H. Verzinsung und Heimzalilung des aufgenommenen

Kapitals.

§ 44. Da die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration zur Erbauung eines zur Aufstellung der Sammlungen passlieben Lokals, ausser der unentgeltlichen Verleihung des Grund und Bo­dens auf ewige Zeiten, eine namhafte Summe vorgeschossen hat, und hierüber noch ein besonderer Vertrag abgeschlossen wurde, worin die Summe selbst, die Verzinsung und die successive Rück­zahlung näher bestimmt ist, so werden zur Sicherheit der Dr. Sen- ckenbergischen Stiftungs-Administration die gesummte Direction, ganz besonders aber die beiden Kassirer angewiesen und verant­wortlich gemacht, nicht eher die mindeste Zahlung für irgend einen andern Gegenstand zuzulassen und zu leisten, als bis die gedachte Administration für jeden fälligen Termin, sowohl in Hinsicht der Zinsen als des Rückzahlungsquantums vollständig wird befriedigt sein.

III.

Auflösung der Gesellschaft.

§ 45. Diese erfolgt:

1) durch freiwilligen Entschluss der sämmtlichen ordent­lichen und contrihuirenden Mitglieder;

2) wenn die Zahl der hiesigen Mitglieder unter 15 herab­sinkt: mul

S) wenn die gegen die Dr. Senckenbergische Stiftungs- Administration übernommenen Verpflichtungen während zwei voller Jahre nicht erfüllt werden.

§ 46. In jedem dieser Fälle fällt das Eigenthum des sämmt­lichen Vermögens der Gesellschaft, mit der unbeschränkten Dispo- sitionsbefugniss darüber, in Gemässheit des Dr. Senckenbergischen Stiftungsbriefs, dem medicinisehen Institute der Dr. Senckenbergi­schen Stiftung ohne Ausnahme zu, und hat kein Mitglied das Recht, unter irgend einem Vorwände das Geringste für sich zu ver­langen und zu vindiciren.